IV-Revision 6b: Ständerätliche Sozialkommission hält am Ständeratskurs fest

12. Februar 2013 News

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hält sowohl beim neuen Rentensystem als auch bei den laufenden Renten und bei der Schuldenbremse an den Beschlüssen des Ständerats fest. Sie will damit zwar mehr sparen als der Nationalrat, hat aber mit der früher beschlossenen Aufteilung der Vorlage den Sanierungspfad für die IV schon verlassen.

Bereits an ihrer Sitzung im Januar 2013 verliess die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) den Sanierungspfad für die IV, indem sie der vom Nationalrat beschlossenen Teilung der IV-Revision 6b (Ausklammerung der Elternzulagen) zustimmte. An ihrer Sitzung vom 11. Februar hielt sie dagegen an den Beschlüssen des Ständerats zum neuen, stufenlosen Rentenmodell (mit Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent) und zur Einführung einer Schuldenbremse bzw. Stabilisierungsregel fest. Weil sie dem Ständerat weiterhin den vollen Bestandesschutz laufender Renten beantragt, bleibt ein Sparvolumen von rund 125 Millionen Franken.

Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands erscheinen die Anträge der SGK-S betreffend die Bereinigung der Detail-Differenzen zum Nationalrat als Schadensbegrenzung. Die entscheidende Abweichung vom Sanierungspfad für die hochverschuldete IV erfolgte bereits mit der Auskoppelung der Elternzulagen aus der Revisionsvorlage. An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache nichts, dass die SGK-S beantragt, die Beratung über die ausgekoppelten Massnahmen müsse spätestens dann wieder aufgenommen werden, wenn das Umlageergebnis ein Jahr nach Ablauf der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer ein Defizit aufweist oder wenn trotz positivem Umlageergebnis am 31. Dezember 2014 die Schuld gegenüber dem AHV-Fonds nicht unter 5 Milliarden Franken gesunken ist. Eine sichere Sanierung der IV wäre nur gewährleistet, wenn alle Sparmassnahmen beschlossen würden und lediglich das Inkrafttreten einzelner Massnahmen von der finanziellen Entwicklung der IV abhängig gemacht würde.

Entgegen dem Nationalrat will die SGK-S an der Einführung einer griffigen Schuldenbremse festhalten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt eine solche Stabilisierungsregel. Sie müsste aber primär auf der Ausgabenseite ansetzen, nachdem mit dem Aufteilungsbeschluss das Rechnungsrisiko der IV ebenfalls auf der Ausgabenseite erhöht worden ist.