IV-Revision 6b: Nationalrat verlässt Sanierungspfad vollends

4. Juni 2013 News

Der Nationalrat hat entschieden, den Invaliditätsgrad für Vollrenten bei 70 Prozent zu belassen. Zudem verzichtet er auf eine griffige Stabilisierungsregel zur langfristigen finanziellen Sicherung der IV. Die Einsparungen bei der IV tendieren damit gegen null. Der Nationalrat hat den Sanierungspfad somit vollends verlassen.

Gemäss dem Nationalrat sollen handicapierte Menschen nach wie vor ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine Vollrente zugesprochen bekommen. Der Ständerat und die nationalrätliche Sozialkommission (SGK-N) hatten sich – im Sinne des Integrationsgedankens – für eine Erhöhung des Invaliditätsgrades auf 80 Prozent ausgesprochen. Ebenfalls abweichend vom Ständerat beschloss der Nationalrat, auf eine griffige Stabilisierungsregel zur langfristigen finanziellen Sicherung der IV zu verzichten. Der vom Bundesrat eingebrachte Mechanismus würde sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitige Massnahmen vorsehen.

Einzig der Wechsel zum linearen Rentensystem bleibt nach der nationalrätlichen Debatte übrig. Die ursprünglich rund 700 Millionen Franken Einsparungen, die für eine nachhaltige Sanierung der IV nötig gewesen wären, werden so praktisch auf null reduziert. Damit hat der Nationalrat den Sanierungspfad vollends verlassen.