In seiner Stellungnahme befürwortet der Schweizerische Arbeitgeberverband die Herabsetzung des Zeitpunkts, ab dem die Ausbildungszulagen für Jugendliche ausgerichtet werden können (Teil I). Es ist sachgerecht, wenn Eltern von Jugendlichen, die das 15. Altersjahr vollendet haben und sich bereits in der nachobligatorischen Ausbildung befinden, schon ab diesem Zeitpunkt Ausbildungszulagen erhalten. Damit wird der Fokus weniger aufs Alter und mehr auf die effektive Ausbildungssituation gelegt. Die Änderung nimmt dabei insbesondere die Entwicklung auf, wonach Jugendliche die Ausbildung vermehrt früher beginnen. Um administrativen Mehraufwand zu verhindern, sollte jedoch geprüft werden, wie die Durchführung möglichst schlank erfolgen kann.
Der Verband unterstützt in Teil II die Anpassung der Familienzulagen, wonach arbeitslosen alleinstehenden Müttern während der EO-Mutterschaftsentschädigung neu Anspruch auf Familienzulagen gewährt wird. Auch Teil III stösst bei den Arbeitgebern auf Zustimmung. Gestützt auf Art. 116 Abs. 1 BV werden Subventionen an Familienorganisationen ausgerichtet. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Schaffung einer expliziten formellen gesetzlichen Grundlage angezeigt.