Ergänzungsleistungen: System mit Reformbedarf

25. Juni 2014 News

Das EL-System (Ergänzungsleistungen) wird immer teurer. Bald schon dürften sich die EL-Kosten auf 5 Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Zum einen schrauben demografiebedingte Heim- und Pflegeaufwände die EL-Kosten nach oben, zum anderen verschieben der Neue Finanzausgleich und die neue Pflegeversicherung Kosten in die EL-Rechnung. Beide verschlechterten zudem die Transparenz und Steuerbarkeit des Systems. Der Bundesrat bekräftigt mit seinem Richtungsentscheid den Reformbedarf des EL-Systems – was der Schweizerische Arbeitgeberverband grundsätzlich begrüsst.

Die Kostenentwicklung im EL-System (Ergänzungsleistungen) ist bemerkenswert: Zwischen 2007 und 2011 stiegen die EL-Kosten von jährlich 3,2 auf fast 4,3 Milliarden Franken an. Kostentreibend ist zum einen die demografische Alterung – immer mehr ältere Menschen beziehen zur Bewältigung von Heim- und Pflegekosten Ergänzungsleistungen. Zum anderen werden durch den Neuen Finanzausgleich (seit 2008) und die neue Pflegefinanzierung (seit 2011) erhebliche Kosten auf das EL-System abgewälzt. Gleichzeitig verschlechterten der Finanzausgleich und die Pflegeversicherung die Transparenz und die Steuerbarkeit des EL-Systems.

Der Bundesrat bekräftigt mit seinem Richtungsentscheid den Reformbedarf des EL-Systems – was der Schweizerische Arbeitgeberverband grundsätzlich begrüsst. Das zunehmend komplizierte EL-System muss transparenter und einfacher werden. Es stellt sich etwa die Frage, ob das System in der heutigen Form für die Zukunft gerüstet ist. So steuern ausschliesslich die Kantone die Heim- und Pflegekosten – die demografiebedingt weiter stark steigen werden. Gleichzeitig wird aber nur ein Teil dieser Kosten über die EL-Rechnung abgewickelt. Demgegenüber steuert der Bund die Ergänzungsleistungen für zu Hause lebende Personen vollumfänglich, trägt aber nur fünf Achtel der Kosten. Weiteres Verbesserungspotenzial liegt zudem in der Beseitigung von Schwelleneffekten und Fehlanreizen, die sich negativ auf die Integrationsfähigkeit handicapierter Menschen auswirken. Sodann fehlt bis heute ein einheitliches Konzept zur Missbrauchsbekämpfung.

Bis im Herbst will der Bundesrat seine Reformvorschläge in die Vernehmlassung schicken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird seine Überlegungen in den nächsten Monaten ebenfalls konkretisieren. Eine Verbesserung des Systems ist in seinen Augen richtig und wichtig. Denn die EL sind – als rentenergänzendes und bedarfsorientiertes System – ein effektives und effizientes Instrument zur Existenzsicherung.