Ergänzungsleistungen: Mietzinsmaxima nicht isoliert behandeln

16. Mai 2014 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband weist den bundesrätlichen Vorschlag zu den anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen zurück. Nachdem auch der Bundesrat das gesamte EL-System für reformbedürftig hält, ist es problematisch, die Frage der Mietzinsmaxima isoliert und vorgezogen zu behandeln. Wichtig ist eine integrale Reform des EL-Systems.

Die anrechenbaren Mietzinsmaxima zur Berechnung der Ergänzungsleistungen wurden letztmals 2001 erhöht. Gestützt auf eine Motion hat der Bundesrat deshalb einen Vorschlag zur Anhebung der Mietzinsmaxima erarbeitet. In seiner Stellungnahme begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zwar, dass der Bundesrat das reformbedürftige EL-System unter die Lupe nehmen will. Er erachtet es aber als problematisch, den Aspekt der anrechenbaren Mietzinsmaxima isoliert und vorgezogen zu behandeln. Stattdessen sollte auch diese Frage im Rahmen einer Gesamtschau des EL-Systems beurteilt werden. Der SAV lehnt die Vorlage des Bundesrats schon deshalb ab. Gleichzeitig ist er bereit, die Frage im Rahmen einer Gesamtschau wieder aufzugreifen.

Die vorgeschlagene Regionalisierung überzeugt den SAV ebenso wenig. Die Aufteilung in drei Regionentypen – Grosszentrum, Stadt, Land – verkompliziert den Betrieb des EL-Systems unnötig. Mit Blick auf EL-Bezüger betragen die Mietzinsunterschiede zwischen den Zentren und den Städten durchschnittlich gerade einmal 25 Franken im Monat. Dagegen ignoriert die vorgeschlagene Regionalisierung, dass etwa innerhalb grösserer Städte die Mietzinse sehr unterschiedlich ausfallen können.

Dass der Bundesrat die Anrechenbarkeit des Mietzinses vom Zivilstand der EL-Bezüger entkoppeln will, ist für den SAV dafür sinnvoll. Die heutige Regelung erschwert es EL-Bezügern mit Familie nicht nur, geeigneten Wohnraum zu finanzieren, sondern stellt sie gegenüber alleinstehenden EL-Bezügern auch schlechter. Durch die Bildung von Wohngemeinschaften können diese nämlich durchaus luxuriösen Wohnraum mieten – auf Kosten der Steuerzahler.

Für den SAV sind die vorgeschlagenen Mietzinsmaxima, last but not least, zu hoch. Die reale Mietzinssituation erfordert keine so massive Erhöhung der Maxima. Der jetzige Vorschlag würde überdies einen weiteren Kostenschub von gegen 80 Millionen Franken auslösen. Zudem ist zu befürchten, dass durch zu hohe Mietzinsmaxima Schwelleneffekte und damit falsche Anreize entstehen. Von EL-Bezügern darf indes – wie von Durchschnittsrentnern und Erwerbstätigen auch – bei der Wohnungssuche ein Minimum an Flexibilität verlangt werden.

Sobald der Bundesrat die Frage im Rahmen einer Gesamtschau wieder aufgreift, muss er eine moderatere Erhöhung vorschlagen. Letztlich müssen die effektiven Mehrkosten durch kostensenkende Massnahmen innerhalb des EL-Systems kompensiert werden. Einzelne Aspekte des EL-Systems losgelöst zu diskutieren, ist also der falsche Ansatz. Eine Reform des EL-Systems muss integral angegangen werden.