Ein zukunftsweisender Kompromiss

Die Alterspyramide entwickelt sich aufgrund der alternden Bevölkerung in ihrer bildlichen Form quasi zur Urne. Die Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (BVG) sind fatal.

Wegen des inzwischen stark überhöhten Mindestumwandlungssatzes, der die effektive Rentenhöhe auf Basis des angesparten Alterskapitals regelt, findet heute eine Umverteilung von Jung zu Alt statt. Diese betrug nach Angaben der BVG-Oberaufsichtskommission im letzten Jahr gegen 7 Milliarden Franken. Ein Reformversuch scheiterte 2017, weil er fälschlicherweise die erste und zweite Säule vermischen wollte. Daraufhin beauftragte der damalige Bundespräsident Alain Berset die nationalen Dachverbände der Sozialpartner, eine Lösung für die drängendsten Probleme zu erarbeiten.

Die Sozialpartner haben inzwischen ihre Hausaufgaben gemacht. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiteten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset unlängst ihren Vorschlag zur Reform. Dieser sieht vor, den Mindestumwandlungssatz, der die effektive Rentenhöhe auf Basis des angesparten Alterskapitals regelt, von 6,8 auf 6 Prozent zu senken.

 

Wir reden also von einem echten, einfach umsetzbaren Revisionskompromiss, der die zweite Säule bereits ab 2021 fit für die Zukunft machen kann.

Das hört sich zunächst schlecht an, ist es aufgrund der Ausgleichsmassnahmen aber nicht. Dank weiteren Massnahmen können Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte – darunter viele Frauen – künftig sogar mehr Rente erwarten. Dies wird möglich, weil der sogenannte Koordinationsabzug von 24’885 Franken halbiert wird, sodass neu bereits ein Jahreslohn von 12’443 Franken versichert ist. Die Sozialpartner packen ein weiteres Problem an: Die Wettbewerbsfähigkeit älterer Arbeitnehmer. Mit der Reform steigen die Sozialabzüge der Mitarbeiter ab dem 45. Lebensjahr nicht mehr. Zudem wird den Jahrgängen, die beim Inkrafttreten der BVG-Revision kurz vor der Rente stehen, mit einem Rentenzuschlag von monatlich zwischen 100 und 200 Franken das bisherige Leistungsniveau garantiert.

Ein Beispiel: Eine 55-jährige Teilzeitangestellte mit einem Jahreseinkommen von 40’000 Franken hat heute einen Lohnabzug von 110 Franken und erhält dafür 430 Franken BVG-Rente. Neu steigt ihr Lohnabzug auf 160 Franken, wofür sie dereinst 640 Franken Rente und einen Zuschlag von monatlich 150 Franken erhalten wird. Dieser Zuschlag wird solidarisch, also von Arbeitgebern und -nehmern, mit je 0,5 Lohnprozenten finanziert. Hinzu kommt, dass einkommensstarke Versicherte mit höheren Beiträgen zu dieser Solidarität beitragen.

Wir reden also von einem echten, einfach umsetzbaren Revisionskompromiss, der die zweite Säule bereits ab 2021 fit für die Zukunft machen kann.

Die Kolumne von Valentin Vogt ist in der «Zürichsee-Zeitung» erschienen.