Die SKG-S zeigt sich in der EL-Reform zu wenig kompromissbereit

27. April 2018 News

Der Nationalrat hat in der letzten Session die Reform der Ergänzungsleistungen auf einen erfolgversprechenden Weg gebracht. Doch die zuständige Kommission des Ständerats zeigt sich zum Auftakt des Differenzbereinigungsverfahrens noch zu wenig kompromissbereit. Eine Vorlage, welche die bevorstehende weitere Kostenexplosion von zwei Milliarden Franken in den nächsten Jahren nicht spürbar abbremst, werden die Arbeitgeber nicht unterstützen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) besteht in der EL-Reform weitgehend auf der bisherigen Linie ihrer Parlamentskammer und schlägt damit auch konstruktive und sachgerechte Vorschläge des Nationalrats aus der Frühjahrssession in den Wind. Wenigstens schliesst sie sich dem Nationalrat in der Frage des Kapitalbezugs in der beruflichen Vorsorge an und verzichtet auf eine Einschränkung. Die Kommission ist hingegen nicht bereit, auf die Einführung einer Vermögensschwelle für den Bezug von EL einzuschwenken. Mit dieser Massnahme will der Nationalrat die EL gezielter jenen Menschen zukommen lassen, die auch darauf angewiesen sind. Personen mit einem beachtlichen Vermögen von mehreren 100’000 Franken gehören definitiv nicht dazu. Sollen sie künftig erst dann in den Genuss von EL kommen, wenn sie ihr Vermögen bis auf 100’000 Franken aufgebraucht haben, kann von Sparen auf dem Buckel der schwächsten Rentner nicht die Rede sein. Im Gegenteil: Damit wird sichergestellt, dass sie auch künftig keine Abstriche am Leistungsniveau werden hinnehmen müssen, trotz der bevorstehenden Kostenexplosion. Immerhin will die SGK-S aber die Massnahme der EL-Rückerstattung im Todesfall akzeptieren: Mit jenem Teil des Vermögens, der 50’000 Franken übersteigt, werden die erhaltenen Ergänzungsleistungen an den Staat zurückerstattet.

Nicht kompromissbereit zeigt sich die Ständeratskommission bei den anrechenbaren Mietzinsmaxima. Die von ihr vorgeschlagene massive Erhöhung hätte zur Folge, dass EL-Bezüger auf dem Mietmarkt teilweise sogar bessergestellt werden könnten als normalverdienende Erwerbstätige. Darüber hinaus schlägt die SGK-S vor, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima je nach Situation auf dem lokalen Mietmarkt nicht nur um zehn Prozent gesenkt, sondern auch erhöht werden können. Auch die Arbeitgeber anerkennen einen gewissen Handlungsbedarf bei den anrechenbaren Mietzinsmaxima, allerdings in einem moderateren Rahmen, so wie ihn die grosse Kammer vorschlägt.

Es liegt nun am Ständerat zu entscheiden, ob es in der EL-Reform einen tragfähigen Kompromiss geben soll, indem er sich in den von seiner Kommission vorgeschlagenen, aber auch weiteren Punkten dem Nationalrat annähert. Noch besteht Hoffnung, dass die Vorlage zu retten ist.