Der Nationalrat hat in seiner Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) gegenüber dem Ständerat wichtige Korrekturen vorgenommen. Zum einen will er eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug einführen. Damit wird verhindert, dass Personen mit Vermögen die Behörden zunehmend administrativ belasten und unnötig EL beziehen. Zum anderen will die grosse Kammer die Vermögensfreibeträge im Vergleich zum Ständerat tiefer ansetzen, indem er auf das bis 2010 geltende Niveau zurückgeht. Damit sollen die Leistungen gezielter jenen zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diesen Ansatz.
Auch hat sich die Ratsmehrheit im Vergleich zum Ständerat für einen moderateren Leistungsausbau bei den anrechenbaren Mietzinsmaxima ausgesprochen. Damit bleiben die Chancen auf ein Zustandekommen einer Reform intakt, welche die drohende Kostenexplosion in der EL, die mit der alternden Gesellschaft einhergeht, spürbar abbremst. Dazu muss der Ständerat in der Differenzbereinigung zwingend auf den Kurs der grossen Kammer einschwenken. Andernfalls dürfte letztlich nichts anderes übrigbleiben, als einen neuen Reformanlauf zu nehmen.