Mit der Abstimmung zur Steuer-AHV-Vorlage (STAF) vom 19. Mai 2019 ging wertvolle Zeit verloren, um die Finanzierung unserer AHV mit nachhaltigen Massnahmen und unser Rentenniveau für die nächsten Jahre zu sichern. Der Bundesrat muss die Botschaft zur Reform AHV21 nun umgehend verabschieden, damit das Parlament das Geschäft mit sachlicher und zeitlicher Priorität behandeln kann. Nur so kann die ursprünglich als AHV21 geplante Revision wenigstens noch per 2022 in Kraft treten.
Die Arbeitgeber zeigen am Dienstag, 21. Mai 2019, um 10.15 Uhr vor den Medien auf, wie dringend der Bedarf an einer echten strukturellen AHV-Reform tatsächlich ist.