Bundesrat will moderne Governance der AHV

21. November 2019 News

Seit der Einführung vor gut 70 Jahren hat die Aufsicht über die meisten Sozialversicherungen der ersten Säule kaum Änderungen erfahren. Der Bundesrat will mit einer Reihe von Gesetzesanpassungen eine Modernisierung des Führungs- und Aufsichtssystems erreichen. Die Landesregierung hat nun, mehr als zwei Jahre nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens, die Botschaft zur Anpassung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Abgesehen von der IV (5. IV-Revision im Jahr 2008) wurde die Aufsicht über die AHV und über die weiteren Zweige der ersten Säule noch nicht den sich wandelnden Herausforderungen angepasst. Der Bundesrat verabschiedete anlässlich seiner Sitzung vom 20. November 2019 die Botschaft zur Anpassung des AHV-Gesetzes an das Parlament. Darin wird in der AHV, bei den Ergänzungsleistungen (EL), der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft ein vorausschauendes, risikoorientiertes Aufsichtssystem präsentiert – analog zur IV. Ausserdem sollen die Durchführungsstellen verpflichtet werden, moderne Führungs- und Kontrollinstrumente beim Risiko- und Qualitätsmanagement einzuführen. Ebenso werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde präzisiert.

Die Durchführungsstellen müssen überdies sicherstellen, dass ihre Informationssysteme die notwendige Stabilität, Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten. Zudem wird geregelt, wie die Entwicklung und der Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen finanziert werden. Der Bundesrat soll des Weiteren die Kompetenz erhalten, den elektronischen Datenaustausch zwischen den schweizerischen Versicherungsträgern unter sich sowie zwischen diesen und den Bundesbehörden zu regeln.

 «Mit der Vorlage werden die Grundsätze der ‹Good Governance› im Gesetz verankert», kommentierte der Bundesrat die Botschaft. Diese notwendige Anpassung an die veränderte Realität ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV).

Das Parlament muss nun ebenfalls prüfen, ob die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen in der beruflichen Vorsorge verhältnismässig sind. Notwendig aus Sicht des SAV ist die KIärung der Bedingungen zur Übernahme von Rentnerbeständen. Im Übrigen werden die Arbeitgeber die Botschaft daraufhin prüfen, inwieweit weitere, im Vernehmlassungsverfahren verlangte Korrekturen berücksichtigt worden sind.