Ja mit Vorbehalten zur modernisierten AHV-Aufsicht

13. Juli 2017 Vernehmlassungen

Der Bundesrat will mit der Änderung des AHV-Gesetzes die Aufsicht und Governance in der ersten Säule modernisieren. Die Arbeitgeber begrüssen zwar die Stossrichtung der bundesrätlichen Vorlage, lehnen aber einzelne Vorschläge ab.

Das System der ersten Säule hat sich in der Vergangenheit zwar bewährt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) anerkennt in seiner Vernehmlassungsantwort aber das Bestreben des Bundesrats, Governance und Aufsicht in der ersten Säule zu modernisieren. Die Vorlage ist so auszurichten, dass sich die Regelungen positiv auf die Nutzung der Chancen auswirken, welche Automatisierung und Digitalisierung auch in der ersten Säule bieten. Weil einige der bundesrätlichen Vorschläge aber hohe Verwaltungskosten nach sich ziehen, fordert der SAV eine Prüfung des Kosten-/Nutzenverhältnisses aller Bestimmungen und deren Auswirkungen.

Gleichzeitig will der Bundesrat auch in der beruflichen Vorsorge verschiedene Anpassungen vornehmen, welche die Arbeitgeber mehrheitlich kritisch beurteilen. Namentlich den Vorschlag zum Einzug der Aufsichtsabgabe durch den Sicherheitsfonds lehnt der SAV entschieden ab. Jedoch unterstützt er die Neuregelung, die kantonale Regierungsmitglieder davon ausschliesst, in Aufsichtsgremien Einsitz zu nehmen. Gleichzeitig rät der SAV davon ab, das Ansinnen einer verbesserten Kontrolle der Einbringung von Freizügigkeitsleistungen weiterzuverfolgen. Weder ist der gesetzgeberische Handlungsbedarf ausgewiesen, noch überzeugen die vorgeschlagenen Regelungen hinsichtlich der Durchführung sowie mit Blick auf die resultierenden Kosten. Darüber hinaus begrüsst der SAV die Verschärfung der Bedingungen zur Übernahme von Rentnerbeständen ausdrücklich.