Bundesrat will Anpassungen bei den Familienzulagen

3. Dezember 2018 News

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Familienzulagen anpassen, um mehrere Gesetzeslücken zu schliessen. Insbesondere sollen Ausbildungszulagen künftig bereits ab dem 15. Lebensjahr ausgerichtet werden können.

Der Bundesrat hat seine Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) verabschiedet, um diverse Gesetzeslücken zu schliessen. Zum einen will er arbeitslosen alleinstehenden Müttern, die eine EO-Mutterschaftsentschädigung beziehen, neu Anspruch auf Familienzulagen gewähren. Zum anderen will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen schaffen.

Anpassungsbedarf sieht die Landesregierung auch bei den Ausbildungszulagen. Neu sollen Eltern von Jugendlichen, die das 15. Altersjahr vollendet haben und sich bereits in der nachobligatorischen Ausbildung befinden, schon ab diesem Zeitpunkt Ausbildungszulagen erhalten. Heute ist dies erst ab dem 16. Lebensjahr der Fall. Mit der Änderung wird zu Recht der Entwicklung Rechnung getragen, wonach Jugendliche ihre Ausbildung vermehrt früher beginnen. Um administrativen Mehraufwand zu vermeiden, sollte die Durchführung allerdings möglichst schlank erfolgen.