In seiner Mitteilung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Finanzmärkte trotz vorübergehend hohen Schwankungen derzeit stabil sind. Hinzugezogen wird auch die 2019 sehr positiv ausgefallene Anlagerendite von Aktien und Liegenschaften.
Bereits im Sommer kritisierte der Schweizerische Arbeitgeberverband, dass der Vorschlag der BVG-Kommission zur Senkung des BVG-Mindestzinses auf 0,75 Prozent für 2021 angesichts der fragilen Anlagemärkte deutlich zu hoch liege. Die Vorsorgeeinrichtungen befinden sich in einer schwierigen finanziellen Lage, die durch die Corona-Krise noch verschärft wird. Im anhaltenden Tiefzins-Umfeld wird eine höhere Verzinsung der Sparguthaben zunehmend schwierig. Eine wachsende Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen befindet sich in Unterdeckung. Deshalb mussten die meisten Kassen die Anlageerträge primär zur Bildung der dringend notwendigen Rückstellungen für die Rentenversprechen verwenden .
Der Mindestzinssatz 2021 ist, wie augenscheinlich im Begriff erkennbar, für die Zukunft bestimmend. Relevant sind damit nicht historische Renditen, sondern zukünftige Entwicklungen auf den Kapitalmärkten, die gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie alles andere als rosig aussehen.
Mit diesem Entscheid erweist der Bundesrat der beruflichen Vorsorge also einen Bärendienst: Während gerade BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen bereits stark mit dem engen regulatorischen Korsett der gesetzlichen Mindestparameter im BVG kämpfen, werden sie nun durch den unveränderten Mindestzinssatz von 1 Prozent noch weiter in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Als einzige Alternative bleibt, die systemzersetzende Umverteilung zwischen den Generationen weiter voranzutreiben.