Voller Lastenausgleich bei Familienzulagen ist unnötig

9. September 2020 Vernehmlassungen

Die Vorlage zur Revision des Familienzulagengesetzes verlangt, dass diejenigen Kantone, die heute gar keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen kennen, diesen vollumfänglich einführen. Die Arbeitgeber lehnen diesen Vorschlag in der vorliegenden Form mehrheitlich ab, da sich die bestehenden Strukturen aus ihrer Sicht bewährt haben.

Von der vorliegenden Gesetzesänderung wären sowohl die Branchenverbände als auch regionalen Organisationen sehr stark betroffen. Die Gesetzesänderung würde unnötigerweise in die Autonomie der Kantone eingreifen, die heute bereits die Möglichkeit haben, bei den Familienzulagen für Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende einen vollen Lastenausgleich zwischen den Ausgleichskassen zu implementieren. Dass die Kantone diesen Spielraum in der heutigen Ausgestaltung auch tatsächlich nutzen, zeigt sich an der Tatsache, dass 14 Kantone zwar einen vollen, 6 hingegen über gar keinen und 5 nur einen teilweisen Lastenausgleich eingeführt haben.

Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Finanzierung der Familienzulagen nicht nur über die Anzahl Kinder, sondern auch über die Lohnsumme erfolgt. Ein solcher Systemwechsel könnte nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) jedoch das Gegenteil der angestrebten Solidaritätseffekte bewirken. Hinzu kommt, dass diese Anpassung für die bestehenden Familienausgleichskassen eine erhebliche Unsicherheit mit sich bringen würde, beispielsweise durch stärkere Schwankungen der Beiträge, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Sollte trotz mehrheitlich ablehnender Haltung der Arbeitgeber eine Gesetzesrevision notwendig sein, verlangen die Arbeitgeber die Einführung eines Wahlrechts. Dementsprechend könnten die Kantone zwischen der Einführung eines vollen oder nur teilweisen Lastenausgleichs wählen.