Die Arbeitsform des Homeoffice hat durch die Covid-19-Krise in diesem Frühjahr einen gewaltigen Schub erhalten. Gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik hat beinahe jede zweite berufstätige Person in der Schweiz während des Lockdowns Erfahrungen mit Homeoffice gemacht. Die Befragungen bei den Unternehmen bestätigen, dass Homeoffice in zunehmendem Ausmass bei den Schweizer Unternehmen Fuss fassen wird. Diese Tendenz entspricht offenbar einem Bedürfnis der Arbeitnehmenden: Eine Untersuchung von Deloitte ist zum Schluss gekommen, dass die Mehrzahl der Beschäftigten auch nach der Krise im Homeoffice arbeiten möchte.
Auf juristischer und praktischer Ebene wirft der Vormarsch von Homeoffice jedoch eine Vielzahl von Fragen auf. Diese sind reglementarischer Natur (Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten, Arbeitskosten, Gesundheit am Arbeitsplatz usw.), betreffen Steuer- und Sozialversicherungsaspekte (Status von Grenzgängern) oder die Datensicherheit und die Vertraulichkeit.
In Anbetracht der Ausbreitung dieser Arbeitsform liegt es im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden, rasch über einen Rahmen für die Praxis von Homeoffice zu verfügen. Deshalb haben die Wirtschaftsverbände der Romandie – die Gesamtheit der lateinischen Handels- und Industriekammern (CLCI: Handelskammern der Kantone Tessin, Bern, Jura, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis und Genf), l’Union des associations patronales genevoises (UAPG), der Groupement des Entreprises Multinationales (GEM) und der Arbeitgeberverband der Schweizerischen Uhrenindustrie (CP), koordiniert durch die Antenne Romande des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) – einen «Leitfaden für Homeoffice» zusammengetragen. Dieses Handbuch steht den mehreren Tausend Unternehmen, die diesen Verbänden angeschlossen sind, zur Verfügung.
Der «Leitfaden für Homeoffice» wurde in enger Zusammenarbeit mit den Rechtsabteilungen dieser Verbände konzipiert. Er entspricht einem von zahlreichen Unternehmen geäusserten dringenden Bedürfnis und hat zum Ziel, die Einführung von Homeoffice zu vereinfachen. Dank seiner Ausgestaltung als schlüsselfertige Lösung kann er von Unternehmen verwendet werden, ungeachtet deren Branchenzugehörigkeit oder Grösse. Der Leitfaden liegt als Mustervorlage vor und lässt sich somit an die spezifischen Gegebenheiten jedes Betriebs anpassen. Er beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, sowohl seitens Arbeitnehmenden wie seitens Arbeitgeber.
Der «Leitfaden für Homeoffice» wird ergänzt durch Erläuterungen, welche Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice liefern. Die Mitgliedunternehmen der an der Erarbeitung beteiligten Partnerorganisationen können die Publikation über ihre jeweiligen Verbände beziehen.
Weitere Auskünfte
- Chambres de commerce et d’industrie latines (CLCI): Florian Németi, Präsident, Tel.: 079 254 42 13, Claudine Amstein, Vizepräsidentin, Tel.: 021 613 35 35
- Union des associations patronales genevoises (UAPG): Stéphanie Ruegsegger, Ständige Sekretärin, Tel.: 079 203 20 43, Roxane Zappella, Juristin, Tel.: 058 715 32 78
- Groupement des Entreprises Multinationales (GEM): Larissa Robinson, Stv. Generalsekretärin, Tel.: 079 960 16 26
- Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV): Marco Taddei, Mitglied der Geschäftsleitung, Verantwortlicher Suisse Romande, Tel.: 079 776 80 67