Weiterbildungsgesetz: unklarer Appell an die Arbeitgeber

30. Januar 2014 News

Die Bildungskommission des Ständerats will beim Weiterbildungsgesetz die Arbeitgeber wieder vermehrt in die Pflicht nehmen. Zudem sollen alle Weiterbildungsanbieter (auch private) ihre Leistungen qualitätssichern müssen. Die Entscheide der Kommission stellen einerseits unklare Forderungen an die Arbeitgeber, andererseits sind sie ordnungspolitisch bedenklich und bürokratisch.

Die ständerätliche Bildungskommission (WBK-S) dreht beim Weiterbildungsgesetz das Rad zurück. Sie will die Arbeitgeber wieder vermehrt in die Pflicht nehmen und greift damit auf die Version des Bundesrats zurück. Der Nationalrat hatte sich in der Wintersession noch anders entschieden: Er distanzierte sich von arbeitgeberseitigen Verpflichtungen oder Appellen an die Arbeitgeber. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nahm diesen Entscheid damals mit Genugtuung zur Kenntnis, da er für Klarheit sorgte. Ein Appell im Rahmengesetz zur Weiterbildung aber, wonach die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden unterstützen sollen, führt zu unklaren Forderungen an die Arbeitgeber. Es ist offen, ob daraus nicht spezialgesetzliche Pflichten für die Arbeitgeber entstehen.

Die Kommission beschloss überdies, dass alle Weiterbildungsanbieter (auch private) ihre Leistungen qualitätssichern müssen. Dies wäre ein gravierender ordnungspolitischer und bürokratischer Eingriff. Auf dieser Gesetzesebene kann es lediglich darum gehen, dass die öffentliche Hand bei öffentlich subventionierten Bildungsangeboten Qualität einfordert. In private oder unternehmensinterne Bildungsangebote darf sich die öffentliche Hand nicht einmischen.

Der Ständerat ist gut beraten, in der Frühlingssession diese beiden Entscheide der Kommission zu korrigieren.