Das Schweizer Berufsbildungssystem stellt international eine Ausnahme dar. Denn es ist sehr stark auf die berufliche Praxis ausgerichtet und umfasst neben der beruflichen Grundbildung mit der höheren Berufsbildung auch ein breites Angebot auf der tertiären Bildungsstufe. Die Schweizer Berufsbildungstitel sind daher kaum mit den Titeln von (hoch-)schulisch dominierten Bildungssystemen vergleichbar. Um eine echte Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erreichen, sind daher durchdachte Lösungen angezeigt.
Die Kernelemente des SBFI-Vorschlags sind die folgenden:
- Die wichtigste Komponente bei der Übersetzung bildet – naheliegend in der Berufsbildung – die eigentliche «Berufsbezeichnung» wie etwa «HR-Fachmann / HR-Fachfrau». Diese Bezeichnung und deren Übersetzung obliegen den Trägerschaften, die sich ja selber als Berufsverbände bezeichnen.
- Die zweite Komponente bildet die sogenannte «Abschlussbezeichnung». Diese bringt die staatliche Anerkennung, die Bildungsstufe, den Bildungstyp und allenfalls die verleihende Institution zum Ausdruck.
- Über den Zusatz «certified» (allenfalls «licenced») sowie «federal» kann die staatliche Anerkennung hervorgehoben werden.
- Da die höhere Berufsbildung international nicht bekannt ist, soll ihre Positionierung auf der tertiären Bildungsstufe betont werden. Dies wird mit der Bezeichnung «Higher Education» zum Ausdruck gebracht.
- Die derzeitige Übersetzung für höhere Berufsbildung «Professional Education and Training – PET» wird neu auf «Professional Education» verkürzt. Der Zusatz «Training» wird dem Anspruch der höheren Berufsbildung nicht gerecht.
Bei Anwendung dieser Prinzipien könnte der Abschluss einer HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis mit «Certified HR Specialist with Federal Diploma of Higher Education» übersetzt werden – oder kurz für den Alltagsgebrauch: «Certified HR Specialist». Analog könnte sich ein diplomierter Leiter Human Resources künftig auch als «Certified HR Manager with advanced Federal Diploma of Higher Education» ausweisen. Rechtlich verbindlich und geschützt sind und bleiben aber die Titel in den Landessprachen. Die englischen Übersetzungen finden offiziell Verwendung in den geplanten Diplomzusätzen und Zeugniserläuterungen, die auch weitere wichtige Informationen wie den Bildungstyp und Angaben zur differenzierten Bildungsstufe enthalten werden.
Die interne Umfrage des Schweizerischen Arbeitgeberverbands zeigt das Bedürfnis insbesondere bei international ausgerichteten Branchen nach einheitlicheren und verständlicheren Titelübersetzungen für Abschlüsse der Berufsbildung und bestätigt die Stossrichtung des SBFI.