Lehrbetriebe sind von unnötigem Aufwand zu entlasten

11. März 2016 News

Unternehmen sollen von unnötigem administrativem und damit finanziellem Aufwand im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung entlastet werden. Mit diesem Entscheid setzt nach dem Nationalrat auch der Ständerat ein positives Zeichen zugunsten der Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber. Entsprechende Massnahmen dürfen allerdings nicht auf Kosten der Qualität der Berufsbildung gehen.

Das freiwillige Engagement der Unternehmen in der Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, den beruflichen Nachwuchs sicherzustellen. Um die Bereitschaft und Möglichkeit der Unternehmen zur Lehrlingsausbildung nicht zu untergraben, soll der administrative Aufwand für die Betreuung von Lernenden überprüft und gesenkt werden. Der Ständerat hat richtigerweise einer entsprechenden Motion zugestimmt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, Massnahmen zur Reduktion des Bürokratieaufwands bei der Lehrlingsausbildung zu ergreifen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Berufslehre gewissen qualitativen Ansprüchen genügen muss, um solide auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Bei der Suche nach Mitteln und Wegen, um den Aufwand für die Ausbildungsbetriebe zu reduzieren, muss deshalb klar unterschieden werden zwischen möglichen Vereinfachungen und nötigen Standards, welche die gewünschte Ausbildungsqualität sichern.

Möglichkeiten zur Vereinfachung bestehen aus Arbeitgebersicht derzeit aktuell bei den neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz: Diese müssen mit Augenmass und ohne unnötigen Aufwand umgesetzt werden. Die Verbundpartner in der Berufsbildung – der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt – sind laufend gefordert, in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich für einfache und verständliche Regelungen zu sorgen und die Attraktivität der Berufsbildung weiterhin hochzuhalten.