Gemeinsam gegen den Fachkräfte-Mangel

31. März 2015 News

Am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung haben die Verbundpartner mit dem «Commitment» eine programmatische Erklärung verabschiedet. Darin verpflichten sich Bund, Kantone, Politik und Wirtschaft, den Berufs- und Schulwahlprozess weiter zu optimieren und auf eine qualitätsbewusste Ausbildung auf allen Stufen zu achten.

Der Fachkräfte-Mangel ist eine der zentralen Herausforderungen, welche die Schweiz in den nächsten Jahren dominieren werden. Darum ist es gut zu wissen, dass das Schweizer Berufsbildungssystem der Wirtschaft ein breites Instrumentarium bietet, um dem Problem mit hoher Eigenverantwortung und mit gezielten Massnahmen zu begegnen. Diese Überzeugung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands wurde am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung in Bern geteilt. Unter der Leitung von Bundesrat Schneider-Ammann bekräftigten denn auch die Vebundpartner ihren Willen zu einem koordinierten Engagement und einer besseren Ausschöpfung des inländischen Fachkräfte-Potenzials.

Ein entscheidender Hebel, um das inländische Potential an künftigen Fachleuten besser auszuschöpfen, ist eine möglichst hohe Quote von Abschlüssen auf der Sekundarstufe II. Mit diesem Ziel verabschiedeten die Verbundpartner das sogenannte «Commitment», das beim Übergang von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II ansetzt.

In der programmatischen Erklärung wird einerseits aufgezeigt, wie Jugendliche in einer nicht einfachen, aber wichtigen Lebensphase bei der passenden Wahl ihrer weiteren Ausbildung unterstützt werden können. Andererseits soll sichergestellt werden, dass die Lehrbetriebe bei ihren Bemühungen zur Besetzung von Ausbildungsplätzen auf gute Rahmenbedingungen zählen können. Angesicht der in den letzten Jahren immer häufiger unbesetzt gebliebenen Lehrstellen sowie der bereits hohen Abschlussquoten wird eine weitere Steigerung der Abschlüsse erhebliche Anstrengungen der Lehrbetriebe verlangen.

Verfehlte Übergangsbestimmungen

Sorgen bereiten dem Schweizerischen Arbeitgeberverband allerdings die im letzten Jahr erlassenen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz, die einen ungebührlich hohen administrativen Aufwand nach sich ziehen und die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen gefährden können.

Der dringendste Anpassungsbedarf ergibt sich jedoch bei den Übergangsbestimmungen. Sie erschweren einen reibungslosen Übergang von der faktischen Situation zu einem rechtlich korrekten Zustand massiv. Einerseits können diese Regelungen bei den geschätzten 30‘000 betroffenen Lehrbetrieben zu Verwirrung führen, andererseits befinden sich derzeit viele eingegangene Lehrverhältnisse zwangsläufig in einer rechtlichen Grauzone. Das sind denkbar ungünstige Voraussetzungen zu einem allseits geforderten verstärkten Engagement in der beruflichen Grundbildung. Deshalb ist es ein Gebot der Stunde, den heutigen Zustand mittels angepasster Übergansfristen rasch zu legalisieren und den Organisationen der Arbeitswelt sowie den Kantonen realistische Fristen zur Umsetzung der neuen Massnahmen zu gewähren.

Richtiger Systemwechsel bei den eidgenössischen Prüfungen

Die prioritären Handlungsfelder der Berufsbildung finden auch beim Arbeitgeberverband einhellige Zustimmung. Insbesondere den vorgesehenen Systemwechsel bei der Finanzierung der Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen erachten wir angesichts des drohenden Fachkräfte-Mangels als richtig und wichtig.

Bekanntlich sind eidgenössische Prüfungen ein Sonderfall in der Bildungswelt, denn sie regeln nicht die Ausbildung selber, sondern nur deren Abschluss. Die Prüfungsvorbereitung kann daher äusserst flexibel und bedürfnisgerecht erfolgen. Allerdings versagen in diesem arbeitsmarktnahen System herkömmliche Modelle der Subventionierung. Der Bundesrat will darum neu eine Subjektorientierung einführen. Dieses Finanzierungsmodell sorgt für einen fairen Wettbewerb der Anbieter und verhindert eine «Verschulung» oder zusätzliche Regulierungen der entsprechenden Ausbildungen. Dabei sollen auch mehr Gelder fliessen. Angesichts der grossen Unterschiede zwischen den öffentlichen Beiträgen für die Hochschulen und für die Höhere Berufsbildung ist zwar eine zusätzliche staatliche Finanzierung angezeigt. Diesem Engagement sind jedoch Limiten gesetzt, um den bewährten Investitionscharakter dieses Bildungstyps zu erhalten.

Zudem bleibt die Höhere Berufsbildung gerade dann besonders arbeitsmarktnah und praxisorientiert, wenn sich die Unternehmen auch künftig in bedeutendem Umfang an den Ausbildungskosten beteiligen. Mit Blick auf die konkrete Festsetzung der Mittel für diesen Bildungsbereich ist daher die anvisierte Rollenverteilung bei der Finanzierung zwischen Studierendem, seinem Arbeitgeber und der öffentlichen Hand einer vertieften Diskussion zu unterziehen.