EHB-Gesetz schafft Grundlage für Kompetenzzentrum der Berufsbildung

16. September 2020 News

Das neue EHB-Gesetz regelt die Aufgaben und die Organisation des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) und schafft die nötigen Grundlagen für ein schweizweites Kompetenzzentrum der Berufsbildung. Mit der institutionalisierten Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt wurde eine zentrale Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ins Gesetz übernommen.

Nach dem Ständerat ist nun auch der Nationalrat auf die Gesetzesvorlage des Bundesrats (19.070) eingetreten und hat den Vorschlag einstimmig angenommen. Der Ständerat war in der Sommersession dem Vorschlag seiner Kommission und damit auch der Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) gefolgt, welche die institutionalisierte Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sicherstellt.

Die Räte waren sich über die Hauptziele der neuen Gesetzesgrundlage, die Stärkung der Berufsbildung und die Nähe zur Arbeitswelt, einig. Dieser Fokus wird auch vom SAV geteilt. Für die Arbeitgeber ist es zudem ein zentrales Anliegen, die schweizweite Ausrichtung der Berufsbildung zu stärken.

Das neue Gesetz schafft die notwendigen Grundlagen für die Positionierung der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB, bisher «Eidenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung») als Kompetenzzentrum der Berufsbildung in der schweizerischen Hochschullandschaft. Es regelt die Aufgaben und die Organisation der EHB als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Es ist daher zentral, dass die EHB als nationales Kompetenzzentrum ihre Dienstleistungen zugunsten der nationalen Trägerschaften und der weiteren Berufsbildungsakteure anbieten kann. Die Positionierung als Hochschule ist insbesondere bei den Zertifikats- und Diplomstudiengänge für Lehrpersonen der Berufsfachschule wichtig.

Die Verakademisierung der Berufsbildung gilt es zu verhindern, eine Weiterentwicklung der Berufsbildung im Sinne der Akteure soll hingegen gefördert werden. Dazu wird eine systematische Einbindung der OdA sowie der Sozialpartner entscheidend sein.