Erster Schritt zum neuen EHB-Gesetz

16. Juni 2020 News

Der Ständerat hat den Gesetzesvorschlag des Bundesrats einstimmig angenommen. Bei der Detailbesprechung des Geschäfts nahm der Erstrat die von der Kommission WBK-S vorgeschlagenen Änderung, die institutionalisierte Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt, an. Damit übernahm der Ständerat die Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV).

Der Ständerat ist einstimmig auf das EHB-Gesetz (19.070) eingetreten und somit der Empfehlung des Bundesrates gefolgt. Der Erstrat nahm den Änderungsvorschlag der Kommission an, die eine institutionalisierte Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) vorsieht. Das Geschäft kommt nun in den Nationalrat.

Das neue Gesetz soll die Aufgaben und die Organisation des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit regeln und die notwendigen Grundlagen für die Positionierung des EHB als schweizweites Kompetenzzentrum der Berufsbildung in der schweizerischen Hochschullandschaft schaffen. Das EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen, für die Berufsentwicklung, die Berufsbildungsforschung sowie die Zusammenarbeit der internationalen Berufsbildung.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist es entscheidend, dass die Berufsbildung ihre schweizweite Ausrichtung stärkt. Es ist daher zentral, dass das EHB als nationales Kompetenzzentrum seine Dienstleistungen zugunsten der nationalen Trägerschaften und den weiteren Berufsbildungsakteuren anbieten kann. Die Positionierung der Hochschule ist insbesondere bei den Zertifikats- und Diplomstudiengänge für Lehrpersonen der Berufsfachschule wichtig. Denn die pädagogisch-didaktische Ausbildung gemäss Berufsbildungsgesetz (Art.48 Abs.2a BBG) hat an einer Hochschulinstitution zu erfolgen, auch wenn der Abschluss selbst nicht auf Hochschulstufe ist.

Die Verakademisierung der Berufsbildung gilt es zu verhindern, eine Weiterentwicklung der Berufsbildung im Sinne der Akteure soll hingegen gefördert werden. Das Angebot (auch auf Hochschulstufe) und die Dienstleistungen des EHB zugunsten der OdA werden sich in der kommenden BFI-Botschafts-Periode weiterentwickeln und festigen müssen. Um dies zu erreichen, ist die systematische Einbindung der OdA und der Sozialpartner entscheidend. Deswegen begrüsst der SAV die angenommene Anpassung des Ständerats.