Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert das angekündigte Referendum gegen grosszügigere Sortimentsbestimmungen für Tankstellenshops. Kommt es zustande, muss über eine Detailfrage abgestimmt werden, die den Aufwand nicht rechtfertigt. Das Referendum wurde von 21 gewerkschaftlichen und kirchlichen Organisationen ergriffen.
Mit der vom Parlament beschlossenen Änderung des Arbeitsgesetzes dürfen Tankstellenshops künftig rund um die Uhr ihr ganzes Sortiment verkaufen, sofern dieses in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Die Gesetzesanpassung ändert unter anderem die für die Kunden unbefriedigende Situation, dass nachts die Shop-Angebote abgedeckt oder abgesperrt werden müssen. Die Tankstellen an sich sowie angeschlossene Gastronomiebetriebe sind vom bisherigen Verbot der Öffnungszeiten zwischen 01.00 und 05.00 Uhr nicht betroffen. Die bisher geltenden Bedingungen für Tankstellenshops (Sortiment für Reisende, Lage der Shops an Hauptverkehrswegen) werden in der neuen Regelung ausdrücklich aufrechterhalten. Somit ändert die Gesetzesrevision die bestehende Regelung nicht wesentlich.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hält fest:
- Die Änderung bringt keine Erweiterung der Sonntagsarbeit und führt zu keiner Zunahme der Nachtarbeit.
- Die Gesetzesrevision bewirkt keine Änderung oder Ausdehnung der Tankstellen-Öffnungszeiten und angeschlossener Gastronomiebetriebe.
- Es entfällt lediglich die Einschränkung des Angebots für die Zeit zwischen 01.00 und 05.00 Uhr. Künftig dürfen auch Shop-Artikel rund um die Uhr verkauft werden.
- Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber ist gewillt, nach dem Vorbild der kantonalen Gesamtarbeitsverträge einen schweizweit gültigen GAV abzuschliessen.