Alle Berufsarten, die im 2020 meldepflichtig waren, werden dies auch im 2021 weiterhin sein. Zusätzlich hat sich die Liste laut dem zuständigen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für das kommende Jahr im Vergleich zum Vorjahr verlängert: Meldepflichtig sind die Berufe, die eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent oder mehr aufweisen. Wegen der Corona-Pandemie, die die Schweizer Wirtschaft seit März im Griff hat, stieg die Arbeitslosigkeit deutlich, und dadurch auch die Anzahl der Berufsarten, die diesen Schwellenwert erreicht oder überschritten haben.
Die Covid-19-Krise hat sich am stärksten auf personenbezogene Dienstleistungen wie Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel, den Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche und das verarbeitende Gewerbe ausgewirkt. Viele der neu meldepflichtigen Berufe stammen aus diesen Bereichen, wie zum Beispiel Köche, Sicherheitsangestellte, Schweissfachleute, Uhrenarbeiter oder auch Verkaufs- und Marketingleiter. Die aktualisierte Liste tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.