Ladenöffnungszeiten: Teilharmonisierung wird auch von der WAK des Nationalrats unterstützt

27. Februar 2013 News

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats unterstützt die Motion Lombardi, die eine schweizerische Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten verlangt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, der den Bedürfnissen der Konsumenten entgegenkommt, ohne den Arbeitnehmerschutz infrage zu stellen.

Nach dem Ständerat hat sich auch die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) mit deutlichem Mehr für die Motion Lombardi und eine schweizerische Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Die Motion fordert, dass für die Ladenöffnungszeiten der Detailhandelsbetriebe schweizweit folgende Mindeststandards gelten sollen: Montag bis Freitag von 6.00 bis 20 Uhr und samstags von 6.00 bis 19.00 Uhr. Die WAK-N will die Motion so ergänzen, dass die kantonalen Feiertage von der Harmonisierung ausdrücklich ausgenommen bleiben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid der WAK-N, der den Bedürfnissen der Konsumenten entgegenkommt, ohne den Arbeitnehmerschutz infrage zu stellen. Die vorgeschlagenen Mindeststandards greifen nämlich nicht in die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ein. Sie verlangen insbesondere weder zusätzliche Nacht- noch Sonntagsarbeit, denn gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes gilt die Arbeit von 6.00 bis 20.00 Uhr als normale und bewilligungsfreie Tagesarbeit.

Viele Kantone kennen bereits heute liberalere Ladenöffnungsregeln, sie könnten diese nach einer Annahme der Motion beibehalten. Andererseits wäre kein Detailhändler gezwungen, seinen Laden während der erlaubten Zeiten offen zu halten. Die angestrebte Neuregelung würde also nur die Handlungsoptionen für Geschäfte und Kunden massvoll erweitern.