Klage der Autonomen Pöstlergewerkschaft bei der IAO: Klare Ablehnung des Bundesrats

13. Mai 2016 News

In seiner kürzlich publizierten Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat richtigerweise, eine von der Schweizerischen Autonomen Pöstlergewerkschaft (SAP) im Oktober 2014 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichte Klage abzulehnen. Die Klage bezieht sich auf die Weigerung der Post, die SAP zu den Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zuzulassen.

Die Schweizerische Autonome Pöstlergewerkschaft vertritt die Meinung, dass mit ihrem Ausschluss von den GAV-Verhandlungen die Schweiz gegen zwei von ihr ratifizierte IAO-Übereinkommen zum Vereinigungsrecht und zum Recht zu Kollektivverhandlungen verstosse. Sie gelangte an die IAO, um eine Gesetzes- und Praxisänderung im Bereich der gewerkschaftlichen Repräsentativität in der Schweiz zu erreichen.

Der Entscheid der Post, die SAP nicht als Partnerin bei den GAV-Verhandlungen zu akzeptieren, ist in mehrfacher Hinsicht gerechtfertigt. Zunächst einmal ist die geringe Repräsentativität der Gewerkschaft zu erwähnen, dies sowohl numerisch (die SAP umfasst 600 Mitglieder bei einem Personalbestand der Post von 65’000) als auch geografisch (die Mitglieder stammen überwiegend aus den zwei Kantonen Waadt und Wallis). Dann kommt auch die illoyale Verhaltensweise der SAP hinzu, hat der Präsident der Gewerkschaft doch in einer Reihe von Zeitungsartikeln das Verhalten der Post scharf kritisiert.

Bezüglich der gewerkschaftlichen Repräsentativität ist im Schweizer Recht kein Minimum verankert. Allerdings hat das Bundesgericht Kriterien festgelegt, die gewerkschaftliche Organisationen zur Teilnahme an Kollektivverhandlungen qualifizieren: die Kompetenz, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen, ein genügend repräsentativer Charakter der Gewerkschaft und ein loyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber. Wie vom Bundesrat zu Recht moniert, erfüllt die SAP diese Kriterien nicht. Es erstaunt deshalb nicht, dass alle bisher von der SAP eingereichten Rekurse von den juristischen Instanzen in der Schweiz durchgängig abgelehnt worden sind.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das in der Schweiz bestehende System zwei entscheidende Vorteile aufweist. Es ist erstens objektiv, da das Bundesgericht mit seiner Rechtsprechung klare Kriterien etabliert hat, die jede Möglichkeit der Einseitigkeit oder des Missbrauchs verhindern. Es ist zweitens pragmatisch, da es erlaubt, die Situation von Fall zu Fall zu beurteilen und der heterogenen Wirtschaftsstruktur der Schweiz Rechnung zu tragen. Da das bewährte System auch mit den IAO-Übereinkommen vereinbar ist, besteht somit keinerlei Revisionsbedarf in diesem Bereich. Gestützt auf diese Feststellungen empfiehlt der Bundesrat der IAO richtigerweise, die Klage der Schweizerischen Autonomen Pöstlergewerkschaft abzulehnen.