Keine veränderten Spielregeln bei den GAV-Allgemeinverbindlicherklärungen

6. November 2019 News

Per Stichentscheid ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats auf ihren ersten Entscheid zu den parlamentarischen Initiativen «Für eine moderne Sozialpartnerschaft» zurückgekommen. Sie lehnt diese nun, im zweiten Anlauf, ab. Damit folgt sie ihrer Schwesterkommission. Die Arbeitgeber begrüssen diesen wichtigen Entscheid, nicht an einer bewährten Regelung zu rütteln.

Die Nationalräte Olivier Feller (FDP), Jean-Paul Gschwind (CVP) und Marco Chiesa (SVP) forderten in ihren drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen «Für eine moderne Sozialpartnerschaft» (17.406, 17.407 und 17.408), dass die 1956 beschlossenen Kriterien für die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) an die heutige Realität mit vielen Kleinstunternehmen angepasst werden soll. Konkret sollen die gesetzlich nötigen Quoren für eine Allgemeinverbindlicherklärung gesenkt und damit Allgemeinverbindlicherklärungen erleichtert werden.

Dieser Vorschlag war in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Kammern stark umstritten: Die nationalrätliche Kommission hatte sich mit 13 Ja- zu elf Nein-Stimmen für die parlamentarischen Initiativen ausgesprochen. Dagegen lehnte die ständerätliche Schwesterkommission mit sieben zu vier Stimmen und einer Enthaltung die Forderung der parlamentarischen Initiativen ab.

Im zweiten Durchgang ist die nationalrätliche Kommission auf ihren zustimmenden Entscheid zurückgekommen. Sie beantragt nun ihrem Rat bei zwölf zu zwölf Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, den Initiativen keine Folge zu geben – ganz im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV). «Der Entscheid ist wichtig. Die Änderung dieses funktionierenden Instruments der Flankierenden Massnahmen hätte dazu geführt, dass neu eine Minderheit von grossen Unternehmen mit vielen Angestellten in der Lage gewesen wäre, einer Mehrheit von kleineren Arbeitgebern GAV-Bedingungen aufzuzwingen», betont Daniella Lützelschwab, SAV-Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. «Dies hätte dazu geführt, dass der Eingriff in den Arbeitsmarkt durch eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht mehr breit abgestützt gewesen wäre», ergänzt die Juristin.