Internationale Arbeitskonferenz 2016: Globale Lieferketten unter der Lupe

24. Juni 2016 News

Anfang Juni ging in Genf die 105. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) über die Bühne. Tripartite Delegationen mit Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmenden aus 187 Ländern nahmen an diesem Anlass teil. Unter der Ägide des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes hat auch eine Delegation von Schweizer Arbeitgebern die Beratungen mitverfolgt.

Im Rahmen der Konferenz haben Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann und der Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), Guy Ryder, ein Abkommen unterzeichnet, das die Kooperation zwischen der Schweiz und der IAO im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit festigen soll.

Ein weiterer Schwerpunkt der IAK lag auf der Diskussion um die Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten (GLK). Diese bezeichnen die grenzüberschreitende Organisation der Aktivitäten, die zur Produktion von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen vom Zulieferer bis zum Endkunden benötigt werden. Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft zeigt sich darin, dass bereits 20 Prozent der weltweiten Arbeitskräfte in GLK beschäftigt sind.

Die Diskussion rund um die GLK ist auch aufgrund der «Konzernverantwortungsinitiative: Zum Schutz von Mensch und Umwelt» von besonderem Interesse für die Schweiz. Die Volksinitiative, die demnächst bei der Bundeskanzlei eingereicht werden dürfte, fordert bindende Regeln für Unternehmen, die sie in der Schweiz und im Ausland zur Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt verpflichten.

Trotz der oft hitzigen Diskussionen gelang es am Ende der IAK, einen Konsens bezüglich einer Reihe von Punkten zu erzielen. Generell wurde festgehalten, dass GLK komplex und vielfältig sind. In den letzten Jahren nahm deren Zahl – getrieben durch den technischen Fortschritt – stetig zu, insbesondere in Bereichen wie Textilien, Detailhandel, Nahrungsmittel und Elektronik.

Die GLK liefern einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Armutsreduktion, und sie können den Übergang von der informellen zu formellen Wirtschaft begünstigen. Dennoch sind Missstände auf allen Ebenen der GLK festzustellen, die zu Defiziten bezüglich Arbeitssicherheit und -gesundheit, Löhnen und Arbeitszeiten beigetragen haben.

Um diese Missstände zu beheben, wurden bereits etliche Massnahmen beschlossen. Auf internationaler Ebene zu erwähnen sind die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Auf nationaler Ebene haben zahlreiche Mitgliedländer der IAO Massnahmen zur Stärkung der Arbeitsinspektion ergriffen. Schliesslich ist auch auf die von den Unternehmen eigenständig lancierten Kontrollinitiativen hinzuweisen, bestehend aus Audit-Verfahren, Verbreitung guter Praktiken und Mechanismen zur Behandlung von Beschwerden.

In ihren Schlussfolgerungen riefen die Delegierten der IAK die Regierungen dazu auf, die Anwendung der nationalen Gesetzgebungen bezüglich der fundamentalen Arbeitsrechte zu überwachen, den sozialen Dialog aktiv zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem die Unternehmen ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen bei all ihren Aktivitäten verstärkt leisten können.