Für eine geordnete Krisenbewältigung

Die Corona-Pandemie traf die Schweizer Wirtschaft vergangenen Frühling mit voller Wucht. Viele Firmen mussten erhebliche Umsatzeinbussen hinnehmen oder sogar ganz schliessen. Damit die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht vom einen Tag auf den anderen ohne Einkommen dastehen mussten, stellte die Politik rasch Hilfe bereit. Der Bundesrat erliess diese Hilfe in Form von Notverordnungen, die vielen Menschen die Existenz bis heute sichert.

Die unterschiedlichen Notverordnungen wurden in ein einziges Gesetz zusammengefasst und zu ordentlichem Recht überführt: dem Covid-19-Gesetz. Es regelt besondere Befugnisse des Bundesrates zur Bekämpfung der Covid-19-Seuche und zur Bewältigung der Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden. Das Gesetz wurde durch das Parlament genehmigt und wird von diesem auch kontrolliert, ergänzt und angepasst. Der politische Prozess in unserem Land hat auch in diesem Fall funktioniert.

Dennoch wurde das Referendum ergriffen, weshalb das Covid-19-Gesetz am 13. Juni an die Urne kommt. Die Initianten wollen dem Bundesrat offenkundig einen «Denkzettel» verpassen. Sie stören sich generell an der Macht des Bundesrates, haben Angst vor den nach ihrer Meinung unzureichend geprüften Gen-Impfstoffen und wollen nicht, dass Steuergelder für «Pandemiepropaganda» ausgegeben werden. Dieser staatskritische Hintergrund des Referendums ist gefährlich, da die Argumentation mehr auf Gefühlen und Emotionen als auf Fakten basiert. Es ist verfehlt, ein Staatssystem in Frage zu stellen, das sich in der Krise im Wesentlichen bewährt hat.

Wird das Gesetz vom Stimmvolk abgelehnt, tritt es am 26. September ausser Kraft. Damit würde die Grundlage für die Härtefallunterstützung der Wirtschaft wegbrechen und eine grosse Rechtsunsicherheit entstehen. Die Bundeskanzlei kann bisher die Konsequenzen noch nicht abschliessend aufzeigen und ist sich über die effektiven Rechtsfolgen nicht im Klaren.

Eine Ablehnung des Gesetzes träfe vor allem jene Branchen, die als Corona-Verlierer unverschuldet in Not geraten sind und auf die bereits beschlossenen Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Mit einer Ablehnung des Gesetzes würden die Falschen bestraft.

Die Kolumne von Valentin Vogt ist in der «Zürichsee-Zeitung» erschienen.