Gas ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz ein zentraler Energieträger und Grundstoff. Für die Mehrheit der produzierenden Unternehmen und auch für viele Firmen im Dienstleistungssektor wäre eine schwere Gasmangellage existenzbedrohend. Für die Vorbereitung des – hoffentlich ausbleibenden – Ernstfalls begrüsst es die Wirtschaft generell, dass die Massnahmen in Form von Verordnungen präzise vorliegen. Die Wirtschaft will sich für die Mangellage vorbereiten, dafür braucht es frühzeitige Transparenz betreffend Vorlaufzeiten. Planungssicherheit ist absolut zentral, damit sich die Unternehmen organisieren können.
Aus Arbeitgebersicht gibt es Punkte, die im Hinblick auf einen Ernstfall geklärt gehören. So braucht es flankierende Vorkehrungen, um die volkswirtschaftlichen Risiken in einer Mangellage zu begrenzen. Dazu gehört beispielsweise, dass Unternehmen, die wegen unzureichender Energieversorgung Arbeitsausfälle verzeichnen, Zugang zu Kurzarbeit erhalten. Des Weiteren dürfen sich aus den Verordnungen im Falle einer Mangellage keine Widersprüche zu anderen Rechtsnormen, insbesondere zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen, ergeben. Bei Bedarf ist darüber zu befinden, ob die Arbeitszeiten temporär flexibilisiert werden sollten, damit die Unternehmen die verordneten Massnahmen einhalten können.