Die Stellenmeldepflicht funktioniert

16. Juni 2021 News

Ein Bericht zur Stellenmeldepflicht zeigt, dass die noch junge Massnahme bisher keine erhebliche Wirkung auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung hat. Die Einführung verlief erfolgreich.

Der zweite Monitoringbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Stellenmeldepflicht zeigt, dass die Umsetzung seit der Einführung effizient und rechtskonform war. Zudem heisst es darin, dass im Vollzug bereits Optimierungen erzielt werden konnten: Der Informationsvorsprung wurde über die Berichtsperiode von den Stellensuchenden genutzt, und die Vermittlungsquote der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) konnte trotz der Covid-19-Pandemie leicht erhöht werden.

Die Einführungsphase wurde gemäss dem Seco durch mehrere Studien begleitet. In dieser Phase unterlagen noch relativ wenige Stellen der Meldepflicht. Grund dafür war, dass die Arbeitslosigkeit bei der Einführung allgemein tief und der Schwellenwert, ab dem eine Berufsart meldepflichtig war, höher war als heute. Die Massnahme konnte deshalb in der Einführungsphase noch keine erhebliche Wirkung auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung zeigen, hält das Seco fest.

Die Stellenmeldepflicht wurde am 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Seit der Einführung dieser Pflicht müssen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit offene Stellen dem RAV gemeldet werden. Beim RAV angemeldete Stellensuchende können die meldepflichtigen Stellen während fünf Arbeitstagen exklusiv einsehen, bevor die Unternehmen die Stelle öffentlich ausschreiben dürfen. Die RAV sind zudem verpflichtet, den Unternehmen innert drei Tagen geeignete Kandidaten aus dem Kreis der Stellensuchenden für die offenen Stellen vorzuschlagen oder zurückzumelden, dass keine solchen vorhanden sind.