Bundesgesetz für betreuende Angehörige kommt in zwei Etappen

13. Oktober 2020 News

Das neue Bundesgesetz zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Die erste tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ausweitung ist im Urteil der Arbeitgeber unnötig.

Wegen der demografischen Alterung der Bevölkerung in der Schweiz wird auch der Bedarf an Personen steigen, die sich um ihre Angehörigen oder nahestehende Personen kümmern. Um diese Pflege künftig sicherzustellen, hat das Parlament ein neues Gesetz verabschiedet, das nebst einer Lohnfortzahlungspflicht zulasten der Arbeitgeber auch einen Ausbau der bereits stark belasteten Sozialversicherung mit sich zieht. Das Gesetz zur «Verbesserung der Situation von betreuenden Angehörigen» wird in zwei Schritten in Kraft gesetzt, hat der Bundesrat kürzlich entschieden.

Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten von Angehörigen geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. In einer zweiten Etappe wird auf den 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden.

Die bezahlte Freizeit führt zu erhöhten Lohnnebenkosten und verteuert den Faktor Arbeit weiter. Deshalb sprach sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) gegen diese Neuerungen aus. Die Arbeitgeber nehmen ihre Verantwortung bereits wahr und leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung. Dies tun die Unternehmen mit verschiedenen, auf ihre betrieblichen Möglichkeiten abgestimmten Massnahmen.