Im Zuge der demografischen Alterung der Bevölkerung in der Schweiz wird auch der Bedarf an Personen, die sich um ihre Angehörigen oder nahestehende Personen kümmern, steigen. Um diese Pflege auch künftig sicherzustellen, möchte der Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen Erwerbstätige entlasten, die solche Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Konkret geht es zum einen um die Einführung eines zusätzlichen, bezahlten Urlaubs zur Übernahme von kurzzeitigen Betreuungsaufgaben für Angehörige und nahestehende Personen sowie eines bezahlten, längeren Urlaubs zur Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes. Zum anderen soll auch der Personenkreis erweitert werden, der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV erheben kann.
Die erwähnten demografischen Herausforderungen betreffen die ganze Gesellschaft. Die Arbeitgeber sind als Teil derselben bereit, ihre Verantwortung wahrzunehmen und einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung zu leisten. Sie können insbesondere die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Angehörigen schaffen. So werden heute auf betrieblicher Ebene individuelle Lösungen gefunden, die häufig grosszügige, freiwillige Leistungen der Arbeitgeber beinhalten.
Eine Verlagerung dieser Herausforderung in die Arbeitswelt und namentlich eine weitere finanzielle Belastung des Faktors Arbeit lehnt der Schweizerische Arbeitgeberverband jedoch dezidiert ab. Die einzelnen Vorschläge in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung stellen zudem die Unternehmen in verschiedener Hinsicht vor massive Probleme. Besonders für kleine Betriebe ist es finanziell wie auch organisatorisch schwierig, zusätzliche Absenzen aufzufangen, ohne dass die Organisation des Unternehmens darunter leidet. Umso wichtiger ist es, dass den Arbeitgebern keine gesetzlichen Einheitslösungen aufgezwungen werden, sondern dass sie auf den Einzelfall abgestimmte betriebliche Lösungen für ihre Mitarbeitenden anbieten können.