Berufsqualifikationen: vereinfachtes Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta

14. August 2013 News

Ab dem 1. September 2013 wird die Überprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistern aus der EU/Efta vereinfacht. Kontrolliert wird bei reglementierten Tätigkeiten – etwa im Gesundheitswesen oder im Sicherheitsbereich. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für schweizerische Dienstleistungen in der EU/Efta vereinfacht.

Ab dem 1. September 2013 wird die Überprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistern aus der EU/Efta vereinfacht. Kontrolliert wird bei reglementierten Tätigkeiten – etwa im Gesundheitswesen oder im Sicherheitsbereich. Die Dienstleistungserbringer müssen ihre Tätigkeit vorgängig nur noch beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) melden. Betroffen von der neuen Regelung sind selbstständige Dienstleister aus dem EU/Efta-Raum, die während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind. Umgekehrt ist das effizientere Meldeverfahren auch für Schweizerinnen und Schweizer vorteilig: Die Rahmenbedingungen für schweizerische Dienstleistungen in der EU/Efta werden ab dem gleichen Zeitpunkt ebenfalls vereinfacht.