«Autonomie bei der Arbeit schützt die Gesundheit»

17. Dezember 2019 Medienbeiträge

Wer auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet, ist autonomer. Dies zeigt eine Studie der Universität Genf. Zugleich führt das höhere Mass an Autonomie zu einer besseren Bewältigung von Stresssituationen. Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, kommentierte die Studie für die Fachzeitschrift «Panorama».

Die Nachricht ist erfreulich und wichtig: Die vor Kurzem publizierte Studie entkräftet die Befürchtungen, dass ein Arbeiten ohne Erfassen der Arbeitszeit (Art. 73a ArGV1) die Gesundheit schädigt. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Art der Arbeitszeiterfassung und Stress konnte nicht festgestellt werden.

Vielmehr zeigt die Evaluation, dass die 2016 angepassten Verordnungsbestimmungen den Kreis der betroffenen Arbeitnehmer erwartungsgemäss eingrenzen. So wird ausgewiesen, dass – ohne den Bankensektor – gerade einmal drei bis 13 Prozent der Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht mehr erfassen. Die Gesetzesrevision führt also nicht zu einem Massenphänomen.

Dass das Fehlen einer Erfassung der Arbeitszeit mit einer leicht höheren effektiven Arbeitszeit einhergeht (45,6 Stunden ohne Arbeitszeiterfassung im Vergleich zu 39,6 Stunden bei systematischer Erfassung), erstaunt insofern nicht, als dass die betroffenen Mitarbeiter über eine grosse Autonomie bei ihrer Arbeit verfügen müssen. Das trifft erfahrungsgemäss vor allem auf Arbeitnehmer in höheren Positionen zu, die unabhängig der Art der Arbeitszeiterfassung durchschnittlich mehr arbeiten, als weisungsgebundene Arbeitnehmer mit fixen Arbeitszeiten.

Interessant ist zudem die Schlussfolgerung, dass das autonome und damit eigenverantwortliche und mitbestimmende Arbeiten die Gesundheit fördert, zur Arbeitszufriedenheit und schliesslich zur besseren Work-Life-Balance beiträgt. So fühlen sich gemäss der Studie (nur) 9,7 Prozent der von der Arbeitszeiterfassung befreiten Arbeitnehmer gestresst. Zum Vergleich: Dieser Wert liegt fast drei Prozent unter jenem der systematisch die Arbeitszeit erfassenden Mitarbeiter.

Ein im Auftrag von ExpertSuisse erstelltes Kurz-Review der Universität Zürich untermauert die These, wonach sich der Anti-Stress-Effekt von mehr Autonomie mit der Unterstützung der Arbeitgeber verstärken lässt. Deshalb wurde die Lockerung der Arbeitszeiterfassungspflicht an verbindliche Begleitmassnahmen gekoppelt. Wie die Studie nun zeigt, sind diese vorhanden und richtig. Zentral ist, dass die Firmen diese transparent und bekannt machen.

Die Stellungnahme von Daniella Lützelschwab ist im Fachmagazin «Panorama» erschienen.