Arbeitgeber befürworten Verlängerung des Normalarbeitsvertrags in der Hauswirtschaft

17. Oktober 2022 Vernehmlassungen

Die Arbeitgeber haben zur Verlängerung und Änderung des Normalarbeitsvertrages in der Hauswirtschaft Stellung genommen. Sie haben keine Einwände gegen die Verlängerung, lehnen eine Erhöhung des Mindestlohnes aber ab.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat im Rahmen einer Konsultation zum Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) Stellung genommen. Im Kern ging es dabei um die Verlängerung und Änderung der zugehörigen Verordnung.

Der SAV hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine Verlängerung des Normalarbeitsvertrages bis zum 31. Dezember 2025. Die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit zeigen, dass die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) in den letzten drei Jahren wiederholt Verstösse gegen die Mindestlohnregelungen registriert haben. Die Arbeitgeber fänden es wichtig, wenn eine genauere Analyse des Handlungsbedarfs erfolgen würde, denn die flankierenden Massnahmen haben keinen Selbstzweck. So stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit bei den registrierten Verletzungsfällen auch tatsächlich von Lohndumping gesprochen werden kann.

Die vorgesehene Anpassung des Mindestlohns an die Teuerung ist aus Sicht der Arbeitgeber abzulehnen. Die Mindestlöhne sind seit Inkrafttreten des Normalarbeitsvertrags am 1. Januar 2011 deutlich stärker gestiegen als die Teuerung. Eine Erhöhung rechtfertigt sich umso weniger, als beispielsweise die Mindestlöhne des Landesgesamtarbeitsvertrages im Gastgewerbe tiefer liegen als die Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft. Es gibt keinen Grund, vergleichbare Tätigkeiten im Privathaushalt besser zu entlöhnen als im marktwirtschaftlichen Umfeld. Eine Erhöhung ist somit nicht vertretbar und setzt die Arbeitgeberseite bei den Sozialpartnerverhandlungen unnötig unter Druck.