Vernehmlassungsverfahren: Gewichtung der Antworten zentral

15. Oktober 2015 Vernehmlassungen

Bei Vernehmlassungen ist es zentral, dass die verschiedenen Stellungnahmen entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung ihrer Absender gewichtet werden. Der bundesrätliche Verordnungsentwurf zur Verbesserung des Vernehmlassungsverfahrens muss in diesem Punkt deshalb angepasst werden.

Die Vernehmlassung ist ein wichtiges demokratiepolitisches Instrument. Der Arbeitgeberverband begrüsst es deshalb, dass der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren verbessern will. Der entsprechende Verordnungsentwurf verdient somit Unterstützung.

Insbesondere in einem Punkt muss die Verordnung allerdings angepasst werden. Als Spitzenverband ist es für den Arbeitgeberverband zentral, dass Stellungnahmen von Dachorganisationen die darin enthaltene Vielzahl von Mitgliedermeinungen wiedergeben. Die verschiedenen Stellungnahmen müssen daher entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung ihrer Absender gewichtet werden. Artikel 8 des Vernehmlassungsgesetzes schreibt eine solche qualitative Auswertung denn auch bereits vor – die Verordnung muss dies ebenfalls zum Ausdruck bringen. Eine rein quantitative Auswertung bzw. ein reines Auszählen der Stellungnahmen dagegen verwässert die Aussagekraft des Vernehmlassungsresultats.