Sozialpartnerkompromiss wird schlecht geredet

13. September 2019 Meinungen

Im NZZ-Artikel «Es geht auch ohne Renten-Luxus» werden drei Reformmodelle für die berufliche Vorsorge gegenübergestellt. Verglichen werden dabei vor allem die Kosten und die Erhaltung des Rentenniveaus, also das Leistungsziel. Wie zuvor in anderen NZZ-Artikeln (zum Beispiel hier), wird der Sozialpartnerkompromiss auch hier in ein schlechtes Licht gerückt. So sei die Erhaltung des – realen – Leistungsziels der Bundesverfassung auch ohne die «Luxuslösung» der Sozialpartner möglich, die darüber hinaus die teuerste Variante der drei Reformmodelle darstelle. Allerdings werden im Artikel die transparente Kostendarstellung und Gesamtwirkung für einen fairen Vergleich unterlassen.

Entgegen der Darstellung in der NZZ geht es in der politischen Diskussion nicht um die – reale – langfristige Erreichung des Verfassungsziels. Vielmehr soll das bisherige (nominale) Rentenniveau erhalten bleiben, auch wenn der rentenbildende Mindestumwandlungssatz mit der Reform gesenkt wird. Diese politische Vorgabe lässt sich einzig mit dem Sozialpartnerkompromiss weitestgehend erfüllen, was im NZZ-Artikel unerwähnt bleibt. Mit dem Vorschlag der Sozialpartner würde ein heute 54-jähriger Versicherter mit einem Bruttojahreseinkommen von 60’000 Franken zum Zeitpunkt seiner Pensionierung die gleich hohe BVG-Rente erhalten, wie wenn er jetzt in Pension ginge. In den beiden anderen Modellen hätte derselbe Versicherte hingegen eine Renteneinbusse von 1’400 Franken pro Jahr zu verkraften.

Wenig glaubwürdig ist zudem, dass nicht mit den von den Sozialpartnern offengelegten und vom BSV validierten Kosten gerechnet wird, sondern mit unveröffentlichten Berechnungen einer Beratungsfirma. Die Berater stützen sich dabei auf andere Annahmen, die im Grundmodell der Kompensation zu höheren Kosten von mehreren Hundert Millionen Franken führen. Zudem ist anscheinend vergessen gegangen, die Kosten für die Zusatzkompensation der Übergangsgeneration in den beiden anderen Modellen ebenfalls aufzurechnen. Wäre der Kostenvergleich korrekt, müssten für den Sozialpartnerkompromiss jährlich 2,7 Milliarden Franken deklariert werden, mindestens ebenso viel für das Modell des Pensionskassenverbands (ASIP) und 1,9 Milliarden Franken für das Modell des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv) dazu gerechnet werden. Mit anderen Worten: Es werden die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen.

 

Wäre die Analyse gründlich gemacht worden, hätte dem Sozialpartnerkompromiss in der NZZ das Etikett der «Luxuslösung» nicht verpasst werden dürfen.

Wäre die Analyse gründlich gemacht worden, hätte dem Sozialpartnerkompromiss in der NZZ das Etikett der «Luxuslösung» nicht verpasst werden dürfen. Oder die Lust an der Zuspitzung hätte zu schlagzeilenträchtigen Namen für alle Modelle führen müssen – vielleicht «Dumpinglösung» für das sgv-Modell oder «Technokratenlösung zulasten der Schwächsten» für das ASIP-Modell.

Der NZZ-Artikel nimmt insofern einen zentralen Punkt auf, als letztlich die Politik entscheiden muss, ob sie in der BVG-Reform weiterhin am Erhalt des heutigen (nominalen) Rentenniveaus festhalten will. Tatsache ist, dass diese Forderung allein der Sozialpartnerkompromiss erfüllt. Mit ihm werden zudem der überhöhte Mindestumwandlungssatz sofort stark gesenkt, die Attraktivität der älteren Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt gestärkt und Teilzeitarbeiter sowie Bezüger von niedrigen Löhnen, namentlich Frauen, spürbar besser versichert. All diese Fortschritte sind zu einem Preis zu haben, der mit 0,9 Lohnbeitragsprozenten absolut im erwarteten Rahmen liegt. Nicht zuletzt ist die dringend notwendige Stabilisierung und Modernisierung des BVG einfach durchzuführen. Dagegen wäre das Modell des sgv, das den Vorsorgeeinrichtungen eine «doppelte Schattenrechnung» bescheren würde, ein teures Bürokratiemonster.

Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche die berufliche Vorsorge tragen und finanzieren, haben unter dem Dach der Sozialpartnerschaft gemeinsam einen durchdachten und tragfähigen Kompromiss gefunden, mit dem sich das Fundament der beruflichen Vorsorge stabilisieren lässt.