Die Arbeitgeber begrüssen die durch den Bund erzielten Fortschritte zum Erreichen einer Verhandlungslösung mit der EU. Der Abschluss der Sondierungsgespräche ist bedeutend und ein wichtiger Meilenstein, um das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz wieder auf ein stabileres Fundament zu stellen und damit für Planungssicherheit zu sorgen.
| Roland A. Müller
Eines der momentan grössten Probleme für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft und für die hiesige Standortattraktivität ist die unsichere Beziehungssituation mit der Europäischen Union. Ein möglichst problemloser EU-Marktzugang ist für die in der Schweiz ansässigen Unternehmen von imminenter Wichtigkeit. Ebenso für jene, die sich einen Zuzug oder eine Firmengründung in die Schweiz überlegen.
Deshalb begrüssen die Arbeitgeber die heute durch den Bund kommunizierten Fortschritte, wonach die Sondierungsgespräche mit der EU auf technischer Ebene weitgehend abgeschlossen seien. In einem nächsten Schritt wird der Bundesrat das Resultat der Sondierungen würdigen und ein Verhandlungsmandat ausarbeiten.
Dieser Meilenstein in Richtung der sogenannten «Bilaterale III» ist ein bedeutender Schritt zu nachhaltig geordneten Verhältnissen zur EU. Entsprechend aufmerksam und engagiert werden die Arbeitgeber die angekündigten Verhandlungen nach ihrem Start begleiten. Die Gespräche zwischen den Sozialpartnern werden parallel konstruktiv weitergeführt, um insbesondere zum Thema Lohnschutz die letzten technischen Unklarheiten auszuräumen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.