Arbeitgeber unterstützen Prüfung eines autonomen Nachvollzugs von EU-Recht

30. Juni 2021 News

Zur Stabilisierung des bilateralen Wegs prüft der Bundesrat einen autonomen Nachvollzug von EU-Recht im Interesse der Schweiz. Die Arbeitgeber begrüssen eine rasche Auslegeordnung der Regelungsunterschiede und werden sich mit Vorschlägen einbringen.

Das Nein des Bundesrats am 26. Mai 2021 zum Rahmenabkommen darf nicht zu einer Zäsur in der europapolitischen Ausrichtung der Schweiz führen. Die Arbeitgeber sind enttäuscht, dass es der Landesregierung in sieben Jahren nicht gelungen ist, ein aussen- und innenpolitisch mehrheitsfähiges Rahmenabkommen abzuschliessen. Jetzt muss der Scherbenhaufen gekittet und der Blick nach vorne gerichtet werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) appelliert dabei an den Bundesrat, eine Eskalation gegenüber der EU zu vermeiden. Die Landesregierung muss alles daransetzen, die Bilateralen Verträge weiterzuführen und ein geregeltes Verhältnis zur EU aufrechtzuerhalten.

Zur Absicherung des bilateralen Wegs mit der EU hat der Bundesrat nun beschlossen, die Regulierungen der Schweiz und der EU unter Anhörung von Sozialpartnern, Kantonen und Wirtschaft unter die Lupe zu nehmen. Damit will er einen autonomen Nachvollzug von EU-Recht ausloten, wenn dieser im Interesse der Schweiz ist. Bis Ende November werden das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen Bericht zu den Regelungsunterschieden zwischen den beiden Ländern mit daraus abgeleiteten Empfehlungen vorlegen.

Der SAV begrüsst, dass der Bundesrat rasch die Arbeit aufnimmt, um den bilateralen Weg zu stabilisieren und unterstützt das Vorgehen, als erstes die Regulierungsunterschiede zwischen der EU und der Schweiz in identifizierten Bereichen aufzuarbeiten. Der Dachverband sichert der Landesregierung seine Unterstützung bei diesen Arbeiten zu.

Das Grundproblem in der Europapolitik bleibt, dass die Schweiz der EU wirtschaftlich zwar nahesteht. Politisch bestehen aber beträchtliche Unterschiede. Während die Schweiz ein direktdemokratisches System hat, ist die EU eher dirigistisch organisiert. Die Gretchenfrage bleibt deshalb, wie die Schweiz wirtschaftlich am Binnenmarkt partizipieren kann, ohne sich der EU in politisch unvertretbarem Mass anzunähern.