Keinen Brandbeschleuniger für die AHV

21. Mai 2021 News

Wegen der desolaten Finanzlage sind Reformen in der AHV dringend notwendig. Mit der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» würde sich die Finanzierungslücke bei der AHV zusätzlich verschärfen. Deshalb lehnt der Schweizerische Arbeitgeberverband einen weiteren, nicht finanzierten Leistungsausbau der AHV entschieden ab.

Die Finanzperspektiven der AHV zeigen gemäss Daten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom Februar 2021 ein düsteres Bild: Die bevorstehende Pensionierungswelle der «Babyboomer» lässt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner massiv wachsen. Zudem werfen unsichere Wirtschaftsaussichten und eine tiefere erwartete Zuwanderung ihre Schatten voraus. Allein um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist die derzeit im Parlament behandelte AHV-Reform notwendig.

Völlig verkehrt wäre hingegen, ein loderndes Feuer mit Brandbeschleuniger löschen zu wollen. Genau dies würde die von den Gewerkschaften angestossene Initiative für eine 13. AHV-Rente erreichen. Anstatt die bestehenden Renten zu sichern und die drohende Finanzierungslücke zu schliessen, soll eine zusätzliche Rente ausgeschüttet werden. Dass sich damit das ohnehin bestehende Loch in der AHV-Kasse vergrössert, scheint auch den Initianten klar zu sein. Jedenfalls fordern sie damit gleichzeitig höhere Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Was dabei vergessen geht: Eine Erhöhung der Sozialabgaben wirkt sich genau so direkt auf das Portemonnaie der Erwerbstätigen aus wie die in der AHV-Reformvorlage bereits diskutierte Erhöhung der Mehrwertsteuer. Am Ende des Monats bleibt für die Konsumentinnen und Konsumenten also weniger übrig.

Hinzu kommt, dass ein pauschaler Ausbau der AHV der Idee des «Giesskannenprinzips» folgt und die Renten für alle erhöht –  unabhängig davon, ob die Rentner zuvor ein tiefes, mittleres oder hohes Arbeitseinkommen hatten. Die Zusatzleistung käme damit nicht gezielt jenen Personen zu Gute, die sie benötigen, sondern auch den Normal- und Topverdienern. Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), die eigentlich von Rentenerhöhungen profitieren sollten, würden sogar schlechter gestellt: Die EL würden um die höheren AHV-Renten gekürzt. Zudem müsste die neue AHV-Rente – im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen – auch noch versteuert werden.

Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, mit unseren Sozialwerken auch in Zukunft sichere Renten und ein würdevolles Leben im Alter zu finanzieren. Dafür benötigt es ausgewogene Reformen, mit Sicherheit aber keinen zusätzlichen, nicht finanzierten Leistungsausbau. Der Bevölkerung eine 13. AHV-Rente zu versprechen, obwohl die erste Säule ein immer grösser werdendes strukturelles Finanzloch aufweist, ist genauso unseriös wie der Griff zum Brennsprint, wenn das Feuer schon lodert.