Ständerat schiesst mit Lohnkontrollen am Ziel vorbei

29. Mai 2018 News

Der Ständerat hat sich für Lohnkontrollen im Gleichstellungsgesetz ausgesprochen, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter zu senken. Dieses Ziel wird jedoch mit gesetzlich verordneten Lohnanalysen nicht erreicht werden, weil Lohnunterschiede hauptsächlich auf ungleichen Voraussetzungen von Frauen bzw. Müttern und Männern für ihre Erwerbskarriere beruhen.

Der Ständerat hat sich zum zweiten Mal mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes beschäftigt, mit der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bekämpft werden sollen. Dabei hat sich der Mehrheitsantrag der vorberatenden Kommission mit 25:17 Stimmen durchgesetzt. Private wie öffentlich-rechtliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen demnach eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese überprüfen lassen. Im Falle eines negativen Ergebnisses ist die Analyse nach vier Jahren zu wiederholen. Zudem ist die Regelung auf zwölf Jahre befristet.

Mit seinem Entscheid für gesetzlich verordnete Lohnkontrollen ignoriert der Ständerat weiterhin hartnäckig die Kritik nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch namhafter Vertreter der Wissenschaft: Die Methode, mit welcher der Bund standardmässig Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern erhebt, ist ungeeignet, um eine allfällige Diskriminierung festzustellen. Denn damit können wichtige, lohnrelevante Faktoren wie die effektive Berufserfahrung oder Erwerbsunterbrüche nicht ausreichend erfasst werden. Auf dieser Grundlage lässt sich keine staatliche Intervention in die Lohnpolitik der Unternehmen rechtfertigen.

Viele der Faktoren, die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern begründen können, sind zudem auf die mangelhafte Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen zurückzuführen. Deshalb braucht es beispielsweise mehr Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung, damit Frauen mit Kindern weniger karrierehemmende Erwerbsunterbrüche in Kauf nehmen müssen.

Die vom Ständerat vorgeschlagenen Lohngleichheitsanalysen werden hingegen nichts zu weiteren Senkung der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beitragen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt aber zur Kenntnis, dass eine beachtliche Minderheit für den alternativen Vorschlag votiert hat, die Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit mit einer Analysemethode ihrer Wahl und mittels Selbstdeklaration bestätigen zu lassen.