Die Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes steht kurz vor dem Durchbruch. Heute sagte der Nationalrat einstimmig Ja zur Revision. Vorher brachte er aber noch eine kleine Änderung am bundesrätlichen Vorschlag an: Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggelds an Verunfallte vereinbaren können. Betriebe können damit Prämien sparen – mit dem positiven Nebeneffekt, den Unfallschutz zu verbessern.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband freut sich über den klaren Beschluss des Nationalrats. Anfang 2014 hatte er massgeblich dazu beigetragen, dass die seit 2011 blockierte Revision neu aufgelegt werden konnte. Nun geht die Revision, die für ein zukunftsfähiges Unfallversicherungsgesetz sorgt, in den Ständerat.