WAK-N verpasst Nachbesserung beim Kuhhandel

14. August 2018 News

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat sich wie zuvor der Ständerat für eine Verknüpfung von Steuervorlage 17 und AHV ausgesprochen. Die Mehrheit spricht sich damit auch für eine deutliche Erhöhung der Lohnbeiträge aus. Damit erschwert sie eine Lösung für die ebenso dringliche Reform des BVG, was für die Arbeitgeber nicht nachvollziehbar ist.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) ist in ihrer Beratung der Steuervorlage 17 (SV17) mehrheitlich dem Vorschlag des Ständerats gefolgt, die Vorlage mit einer Zusatzfinanzierung für die AHV zu verknüpfen. Wie schon der Ständerat will auch die Kommission dafür die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöhen.

Die Arbeitgeber haben sich von Beginn an kritisch zur sachfremden Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik geäussert. Soll aus der Zweckverbindung zwischen SV17 und AHV ein tragfähiger Kompromiss werden, können Lohnbeiträge nicht Teil des Deals sein. Weil die ebenso dringend notwendige Senkung des Mindestumwandlungssatzes angemessen kompensiert werden muss, sind Lohnbeiträge zwingend für das BVG zu reservieren. Zudem sind die sich direkt aus der SV17 ergebenden Zusatzeinnahmen für die AHV von gut 650 Millionen Franken pro Jahr zu berücksichtigen. Die erforderliche Zusatzfinanzierung beläuft sich damit noch auf 1,3 Milliarden Franken.

Um den Wegfall von Lohnbeiträgen zu ersetzen, liesse sich der Bundesanteil etwas stärker erhöhen als vom Ständerat vorgesehen. Diese Massnahme lässt sich finanzpolitisch nachvollziehen, da sie sich innerhalb der Bundesfinanzen bewegt und die Steuervorlage auch dem Bund zugutekommt. Zudem trägt sie dazu bei, den Deal im Hinblick auf eine allfällige Referendumsabstimmung robuster zu machen. Es wird nun am Plenum des Nationalrats liegen, korrigierend einzugreifen.