Doppelt erfolgreicher Abstimmungssonntag

18. Juni 2023 News

Die Arbeitgeber können gleich in doppelter Hinsicht auf einen erfolgreichen Abstimmungssonntag zurückblicken. So hat die Stimmbevölkerung die OECD-Steuerreform und die Änderung des Covid-19-Gesetzes an der Urne deutlich bestätigt.

Mit der OECD-Steuerreform unterliegen grosse, internationale Unternehmen künftig auch in der Schweiz einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Eine Beteiligung an diesem internationalen Grossprojekt war aus Schweizer Sicht von Anfang an unumgänglich. So wären die Folgen einer Nichtteilnahme für den Wirtschaftsstandort enorm gewesen, da andere Länder die fehlende Besteuerung hätten nachholen dürfen. Dies hätte letzten Endes dazu geführt, dass Millionen von Steuereinnahmen ins Ausland abgeflossen wären.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Annahme der OECD-Steuerreform ausdrücklich. Mit dem deutlichen Ja hat die Stimmbevölkerung dafür gesorgt, dass die Mehreinnahmen aus der neuen Mindeststeuer vollumfänglich in der Schweiz bleiben. Die betroffenen Unternehmen haben Rechtssicherheit und sind vor aufwändigen Steuerverfahren im Ausland geschützt.

Durch die Mindeststeuer verringert sich jedoch der traditionelle Steuervorteil der Schweiz. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandorts wird aber von weit mehr als nur der Steuerlast beeinflusst. Weitere Faktoren wie ein flexibler Arbeitsmarkt oder ein gutes Bildungssystem spielen hierbei keine untergeordnete Rolle. Dementsprechend wichtig ist es für den SAV, diesen Elementen auch künftig Sorge zu tragen, indem sie stetig weiterentwickelt werden. Nur so kann sich die Schweiz auch in Zukunft als einer der weltweit führenden Wirtschaftsstandorte behaupten.

Ebenfalls erfreulich ist aus Sicht der Arbeitgeber die Zustimmung zum Covid-19-Gesetz. Auch wenn sich die Lage global markant entspannt hat, ist die Entstehung von neuen, gefährlichen Virusvarianten – insbesondere im nächsten Winterhalbjahr – weiterhin nicht völlig auszuschliessen. Um Wirtschaft und Gesellschaft vor grösserem Schaden zu schützen, sollten die Behörden weiterhin die Möglichkeit haben, bewährte Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie bis im Sommer 2024 einzusetzen.