Verfehlte Prinzipien im BVG

28. Februar 2020 Meinungen Medienbeiträge

Prinzipien sind gut und wichtig. Darum muss man sie verteidigen. So lautet der Grundsatz. Um einen Missstand zu beheben, muss aber manchmal ein Kompromiss gefunden werden.

Genauso verhält es sich mit der beruflichen Vorsorge (BVG). Wer sich mit der zweiten Säule beschäftigt, weiss um den Notstand. Ohne Reform laufen wir wegen der überhöhten Rentenversprechen in ein riesiges Finanzierungsproblem. Zudem beziehen wir länger Rente, da wir immer älter werden. Trotz grossem Reformdruck sind die Fronten lange verhärtet geblieben. Nun sind die Sozialpartner über ihren Schatten gesprungen. Sie haben zusammen eine BVG-Revision ausgearbeitet, den Sozialpartnerkompromiss.

Schon kurz nachdem der Kompromiss öffentlich worden war, meldeten sich die Prediger der reinen Lehre. Sie störten sich am solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der das bisherige Rentenniveau sicherstellen soll. Die Kritik entzündete sich daran, dass das kapitalgedeckte BVG mit dem Rentenzuschlag nicht mehr frei von Umlage sei. Eine Umlage gibt es dann, wenn das Geld, das von den Erwerbstätigen einbezahlt wird, direkt an die Rentner weitergeben wird. Dieser Mechanismus soll eigentlich nur in der ersten Säule angewendet werden. Dass ausgerechnet der Rentenzuschlag als solidarisch finanzierte Umlagekomponente die Knacknuss der Reform sein soll, ist nur schwer vorstellbar. Denn ohne Umlagekomponente hätte das BVG gar nicht erst eingeführt werden können. Am 1. Januar 1985 galt nämlich für die Eintrittsgeneration ein spezielles Regime. Demnach waren unter anderem für 20 Jahre garantierte Mindestleistungen vorgesehen. Sie wurden – so weit möglich – über Überschüsse, vor allem aber über einen paritätisch, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierten Lohnbeitrag bezahlt. Genau so funktioniert der jetzige Rentenzuschlag.

Der Sozialpartnerkompromiss ist keine reine Arbeitgeber-Lösung. Denn hätten wir ohne die Gewerkschaften eine Lösung finden müssen, wäre es sicherlich anders herausgekommen. Aber manchmal lohnt es sich, einen Schritt weg von der reinen Lehre zu machen und einen Schritt hin zu einer mehrheitsfähigen Lösung mit unseren Sozialpartnern. Nur so kann unsere berufliche Altersvorsorge wieder auf gesunde Beine gestellt werden.

Die Kolumne von Valentin Vogt ist in der «Zürichsee-Zeitung» erschienen.