Der Bundesrat kommt einer Forderung der Arbeitgeber nach und befreit per 1. Juni 2016 die Unternehmen von der Pflicht, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist der AHV-Ausgleichskasse zu melden. Künftig ist es ausreichend, dies spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahrs zu tun. Ausserdem entfällt der bisher nötige Versicherungsnachweis zuhanden der Arbeitnehmenden. Angesichts der für viele Unternehmen wirtschaftlich angespannten Lage ist die Beseitigung dieser unnötigen Pflichten besonders zu begrüssen, lassen sich doch damit immerhin jährlich 8 Millionen Franken an Administrativkosten einsparen. Nicht zuletzt ein Bericht des Bundesrats selbst hatte gezeigt, dass von der Abschaffung des Artikels 136 in der AHV-Verordnung weder das reibungslose Funktionieren der AHV noch die Versicherten negativ tangiert werden.
Der Bundesrat hatte sich ursprünglich für die Aufhebung der unnötigen Anmeldepflicht ausgesprochen. Dann schwenkte er aber auf einen alternativen Vorschlag um, der für die Arbeitgeber unter dem Strich einen Mehraufwand im zweistelligen Millionenbereich bedeutet hätte. Erfreulicherweise ging das Parlament nicht auf diesen bürokratischen Leerlauf ein und beauftragte den Bundesrat mit der ersatzlosen Streichung des entsprechenden Artikels in der AHV-Verordnung.