Die letzten Umfragewerte vor der Abstimmung stimmen optimistisch – der Trend mahnt jedoch zur Vorsicht. Deshalb ist es umso wichtiger, weiterhin die Bevölkerung zu mobilisieren.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Wäre bereits am 4. September 2022 abgestimmt worden, wären die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Das zeigen die neusten Umfrageresultate des Meinungsfoschungsinstitut gfs Bern im Auftrag von SRG SSR. Jedoch verläuft der derzeitige Trend der Meinungsbildung in Richtung Nein. Im Mittel wird der Ja-Anteil für beide Vorlagen von den Befragten auf 52 Prozent geschätzt. Etwas optimistischer stimmen die Umfragewerte von Tamedia, die den Ja-Anteil bei 55 Prozent sehen.
Die AHV-Reform umfasst zwei Vorlagen: den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21). Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wird eine der beiden abgelehnt, scheitert die ganze Reform. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich vehement für ein Ja bei den beiden Vorlagen aus.
Klar ist: Nun müssen alle Menschen mobilisiert werden, um am 25. September ein Ja einzuwerfen. Noch ist nichts gewonnen, und auch das GFS weist darauf hin, dass es zu Veränderungen kommen kann, da der Meinungsbildungsprozess und die Hauptkampagnenphase noch in vollem Gange seien.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.