Sozialversicherungen: Die Neuerungen im Überblick

18. Dezember 2014 News

Mit Blick auf den Jahreswechsel stehen in den Sozialversicherungen einige Änderungen an, so etwa bei den AHV- und den IV-Renten sowie den Grenzbeträgen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Die AHV- und die IV-Renten werden per 1. Januar 2015 an die Preisentwicklung angepasst. Dadurch steigt die Mindestrente von 1170 auf 1175 Franken und die Maximalrente von 2340 auf 2350 Franken pro Monat. In der Verordnung über die Invalidenversicherung wurden zudem mehrere Punkte angepasst, um die berufliche Integration der Versicherten in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der zunehmenden Zahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Bei den Ergänzungsleistungen steigt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19’210 auf 19’290 Franken pro Jahr. Ebenfalls auf Anfang 2015 entfällt die Pflicht für Jugendliche bis 25 Jahre sowie deren Arbeitgeber, AHV-Beiträge für sogenannte «Sackgeldjobs» zu entrichten.

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt der Mindestzinssatz im kommenden Jahr bei 1,75 Prozent. Der Koordinationsabzug erhöht sich von 24’570 auf 24’675 Franken, die Eintrittsschwelle von 21’060 auf 21’150 Franken.