Laut geltendem Recht kann eine Mutter bei einem über dreiwöchigen Spitalaufenthalt ihres neugeborenen Kindes eine Aufschiebung der Mutterschaftsentschädigung und somit auch des Mutterschaftsurlaubs beantragen. Während des Aufschubs sieht das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) allerdings keine Leistungen vor. Sowohl für die betroffenen Frauen als auch die Arbeitgeber ist die gegenwärtige Regelung unzulänglich.
In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband deshalb den Vorschlag des Bundesrats, den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung infolge Hospitalisierung des Neugeborenen um 56 Tage zu verlängern. Die Neuregelung entlastet betroffene Mütter, die sich in einer ohnehin schwierigen Situation befinden. Zudem schafft die Gesetzesanpassung Rechtsicherheit für die Arbeitgeber, die von ihrer Lohnfortzahlungspflicht entbunden werden.