Ergänzungsleistungen müssen transparenter und einfacher werden
Das System der Ergänzungsleistungen ist finanziell aus dem Lot geraten: Bis 2020 droht ein erneuter Kostenschub auf 5,5 Milliarden Franken jährlich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb mehr Transparenz, eine bessere Steuerbarkeit sowie weniger Fehlanreize. Nur so ist die soziale Sicherheit der Schwächsten weiterhin garantiert.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen explodieren: Innerhalb der letzten 10 Jahre stiegen die EL-Ausgaben um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Das ist besorgniserregend. Denn das EL-System ist ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Sozialsystems: Ergänzungsleistungen unterstützen AHV- oder IV-Bezüger, die von ihrer Rente nicht leben können. Wer die soziale Sicherheit der Schwächsten weiterhin garantieren will, muss das System also gründlich modernisieren. Ansonsten droht bis 2020 demografiebedingt ein weiterer Kostenschub auf 5,5 Milliarden Franken pro Jahr.
In seinem Positionspapier fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband folgende Massnahmen zur Modernisierung des EL-Systems:
Das System muss transparenter und einfacher werden. Die Devise muss lauten: «Wer zahlt, befiehlt.» Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Nötig ist deshalb die Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen.
Insbesondere bei den Ergänzungsleistungen zur IV müssen positive Arbeitsanreize gesetzt und negative Anreize eliminiert werden. Das heisst: beruflichen Wiedereinstieg fördern und Schwelleneffekte abbauen.
Weitere Massnahmen: u.a. Senkung der Vermögensfreibeträge, Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung, Entflechtung von individuellen Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.